Für die Amtszeit 2024 bis 2028 werden für das Landgericht Berlin und das Amtsgericht Tiergarten Schöffinnen und Schöffen gesucht. Die Bewerbung für das Amt ist ab sofort möglich. Die Schöffenwahl findet dann im Jahr 2023 statt.
Schöffinnen und Schöffen nehmen an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen des Gerichts teil. Sie haben das gleiche Stimmrecht wie die beteiligten Berufsrichterinnen und Berufsrichter.
Berufs- und Lebenserfahrung fließen in Rechtsprechung ein
Durch sie wird der Grundsatz der Teilhabe des Volkes an der Rechtsprechung verwirklicht. Dabei sollen das Rechtsempfinden der Schöffinnen und Schöffen als nicht speziell juristisch ausgebildete Richterinnen und Richter sowie ihre eigene Berufs- und Lebenserfahrung in das Verfahren eingebracht werden. Gleichzeitig soll erreicht werden, dass die Strafjustiz im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt bleibt.
Interessierte für das Ehrenamt die ihren Hauptwohnsitz im Bezirk haben, wenden sich bitte an das Bezirkswahlamt, Breite Straße 24A-26, 13187 Berlin, Tel.: 030 90295-2400, E-Mail: schoeffen@ba-pankow.berlin.de . Dort erhalten sie ein ausführliches Merkblatt über das Schöffenamt sowie eine Bereitschaftserklärung. Auch für weiterführende Fragen steht das Team des Wahlamts gerne zur Verfügung.
Merkblatt und Bereitschaftserklärung online
Bereitschaftserklärung sowie Merkblatt stehen zudem auch in den Pankower Bürgerämtern und auf der Internetseite des Bezirksamtes Pankow zur Verfügung. .
Weitere Informationen im Internet: http://www.schoeffen.de und http://www.schoeffen-bb.de
Voraussetzungen für die Übernahme des Schöffenamtes sind die deutsche Staatsangehörigkeit, ein Alter von mindestens 25 Jahren und nicht älter als 69 Jahre, gesundheitliche Eignung, keine Vorstrafen und der Hauptwohnsitz im Bezirk Pankow. Neben diesen formalen Kriterien ist zu beachten, dass das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin oder eines Schöffen in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Reife des Urteils und geistige Beweglichkeit verlangt.
Eingereichte Bewerbungen werden in eine Vorschlagsliste aufgenommen. Aus dieser Vorschlagsliste wird die erforderliche Anzahl von Schöffinnen und Schöffen durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht für die fünf Geschäftsjahre ausgewählt.