Drucksache - 1393/VII  

 
 
Betreff: Zu Erreichbarkeitszeiten der Wache des Ordnungsamtes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BürgerBürger
Verfasser:Durhak, Manfred 
Drucksache-Art:BürgeranfrageBürgeranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
27.03.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
22.05.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
26.06.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Bürgeranfrage PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wieso werden nicht die realen Erreichbarkeitszeiten der Wache des Ordnungsamtes angegeben, wenn man ab 2030 niemanden erreicht und wenn doch, dann heißt es, dass keiner mehr in den Einsatz gehen kann, weil die Mitarbeiter gerade rein kommen und dann noch ihre Schreibarbeiten erledigen müssen.

 

  1. Wieso wird keine Besatzung für die restliche Zeit vorgehalten, denn das bedeutet doch im Endeffekt, dass man sich als Fahrzeugführer ab 2030 nicht mehr an Haltverbote halten braucht, denn die Polizei sagt, für den ruhenden Verkehr ist Mo - Sa 0600 bis 2200 Uhr das Ordnungsamt zuständig und erst von 2200 bis 0600 die Polizei. Schließlich meldet die Polizei in dieser Zeit das Vorkommnis auch nur an das Ordnungsamt weiter. Faktisch bedeute das also, dass von 2030 bis 2200 jeder Kraftfahrer in Marzahn-Hellersdorf parken kann, wie er will.

 

  1. Ist der Bezirk ggf. bereit, mit der Polizei abzusprechen, dass diese bei Parkverstößen schon vor 2200 tätig wird, wenn von Seiten des Ordnungsamtes keiner mehr in den Einsatz geht?

 

 
 

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