Drucksache - 0149/VI  

 
 
Betreff: Verfassungsfeindliche Handlungen am S-Bahnhof Mahlsdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBzStR WirtTiefBürgOrd
Verfasser:Gräff, Christian 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
22.02.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Anhörung
19.09.2007 
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
29.11.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD PDF-Dokument
2. Zwischeninformation Ersuchen, BzStR WirtTiefBürgOrd PDF-Dokument
3. Vorlage zur Kenntnisnahme, BzStR WirtTiefBürgOrd PDF-Dokument

Begründung:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin   30.10.07    

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 29.11.07    

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, Ds-Nr. 0149/VI aus der 6. BVV vom 22.02.2007    

 

Verfassungsfeindliche Handlungen am S-Bahnhof Mahlsdorf

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Die Sachstandsinformation des Polizeipräsidenten in Berlin, Direktion 6, mit Schreiben vom
14. 09. 2007 liegt dem Ordnungsamt vor und wird der BVV zur Kenntnis gegeben.

 

„Zu der von Ihnen erbetenen Sachstandsinformation kann ich keinen Anlass gebenden Bezug herstellen.

Bezogen auf die Örtlichkeit der Umgebung des S-Bahnhofes Mahlsdorf und insbesondere die von den Jugendlichen benutzte Wegstrecke zu der im Land Brandenburg liegenden Diskothek „Kontrast“ sind keine politisch motivierten Straftaten polizeilich bekannt geworden.

Öffentliche Wahrnehmungen zum Verhalten angetrunkener junger Menschen liegen der Polizei zwar vor, beinhalten aber keine Hinweise auf „rechtsgerichtete“ Gesten, Rufe oder Handlungen. Hier ging es ausschließlich um Ruhestörungen und unpolitische Alkoholdelikte.

Gleichwohl richtete die Berliner Polizei mit Kräften des örtlichen Polizeiabschnitts 63 als auch mit überörtlich zuständigen Dienststellen sowie im Verbund mit der Brandenburger Polizei ein besonderes Augenmerk auf diese Bereiche.

Da die beschriebenen Örtlichkeiten diesbezüglich von polizeilichem Interesse sind, wird auch weiterhin eine angemessene Polizeipräsenz gewährleistet.“

 

 

 

Dagmar Pohle                        Christian Gräff

Bezirksbürgermeisterin         Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Tiefbau,

                        Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

 
 

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