Drucksache - 1346/XX  

 
 
Betreff: Wir machen Bauen schneller! - Die Turbo-Baugenehmigung für Spandau!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Unger 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
05.06.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen     
Bauen, Verkehr und Grünflächen Besprechung
20.08.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen überwiesen     
Stadtentwicklung
01.10.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
05.11.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die referenzielle Baugenehmigung (Typengenehmigung) in die Bauordnung für Berlin aufgenommen wird.

 

 

Begründung:

Es ist das Ziel, dadurch ein schnelleres und kostengünstigeres Bauen, durch den Ansatz: „einmal genehmigt, vielfach gebaut“, festzuschreiben. So wird durch serielles und modulares Bauen ein wirksamer Beitrag geleistet, um den Schulneubau zu beschleunigen und die Zahl der Wohnungsneubauten und das damit verbundene Angebot an bezahlbarem Wohnraum schnell auszubauen. Hierdurch soll auch eine Arbeitsreduzierung für das Bezirksamt Spandau erreicht werden.

Berlin wächst, aber der Wohnungsbau hält leider nicht mit dem Wachstum der Stadt mit. Deshalb braucht es einfache und schnelle Maßnahmen, um die Wohnungsnot in Berlin zu lindern. Die referenzielle Baugenehmigung ist ein neues Instrument, um gerade bei seriellen Bauvorhaben, die in einem einfachen Genehmigungsverfahren gemäß § 63 der BauO Bln grundsätzlich möglich sind, eine Vereinfachung für den Bauherren zu erreichen. Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, kann die oberste Bauaufsichtsbehörde eine allgemeine Baugenehmigung erteilen. Vorausgesetzt wenn die baulichen Anlagen den bauaufsichtlichen Vorschriften entsprechen, ihr Nutzen für den jeweiligen Verwendungszweck nachgewiesen ist und kein öffentliches Interesse dagegenspricht. So wird, wenn alle benötigten Voraussetzungen vorliegen, nur für das sogenannte Referenzgebäude eine Baugenehmigung im einfachen Verfahren erteilt. Für die anderen Gebäude, die sog. Bezugsgebäude, wird der Eintritt der Genehmigung still übertragen. Dadurch werden die Verfahren vereinfacht und die Genehmigung schnell erteilt.

 


Anlage/n:

 

 
 

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