Drucksache - 1336/XX
Die Fläche südlich des Altenwohnheims Adamstraße (Grundstück Adamstraße 27, 28/ Gatower Straße 7) befindet sich im Bereich des am 25. September 1969 festgesetzten Bebauungsplans VIII- 69. Dieser setzt für die in Rede stehende Fläche als Art der baulichen Nutzung ein allgemeines Wohngebiet mit der Zweckbestimmung –Altenwohnheim – fest. Als Maß der baulichen Nutzung sind 4 Vollgeschosse, eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3, eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,0 bei offener Bauweise festgesetzt.
Der Standort steht kurz- bis mittelfristig für eine Neubebauung nicht zur Verfügung, da er voraussichtlich bis Ende 2023 als Ausweichstandort im Zusammenhang mit dem Neubau des Seniorenclubs Weverstraße benötigt wird.
Bei der angedachten Tagespflegeinrichtung für Senioren handelt es sich planungsrechtlich um eine Anlage für soziale bzw. gesundheitliche Zwecke., die aufgrund der Zweckbestimmung für das o.g. Grundstück nicht zulässig wäre. Es wäre daher gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen, ob eine Befreiung von der Art der Nutzung erteilt werden kann. Darüber hinaus wäre auch zu prüfen, ob die Fläche eventuell für andere notwendige Infrastruktureinrichtungen des Bezirks benötigt wird.
Das Grundstück befindet sich in direkter Nachbarschaft zum Baudenkmal „Adamstraße 28, Friedrich-Wilhelm-Victoria-Bürger-Hospital, 1896-97, 1931 erweitert Melanchthonstraße 1-2“ sowie zum Bau- und Gartendenkmal „Adamstraße 29-31, Wohnanlage, 1925 von Richard Ermisch, Adamstraße 29-31, Konkordiastraße 1/15, Melanchthonstraße 61-67 Weverstraße 34-36“. Aus denkmalpflegerischer Sicht bestünden keine Bedenken gegen die Errichtung einer Tagespflegeeinrichtung sofern die Architektur des Gebäudes auf die Eigenart der denkmalgeschützten Gebäude Rücksicht nimmt und sich architektonisch einfügt.
Berlin-Spandau, den 20. November 2019
KleebankBewig BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
Einstimmig
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