Drucksache - 1207/XX  

 
 
Betreff: Anmeldungen des Bezirks Spandau zum „Investitionsprogramm 2019 bis 2023“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm KleebankHaushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte
Verfasser:Haß 
Drucksache-Art:DringlichkeitsvorlageDringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
20.03.2019 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen     
Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte Entscheidung
04.04.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte vertagt   
03.06.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Mitberatung
10.05.2019 
Öffentliche außerordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Schule und Inklusion Mitberatung
22.05.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Inklusion ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
05.06.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen     
Bauen, Verkehr und Grünflächen Besprechung
18.06.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
I-Planung 19_23 BVV-Vorlage Anlagen 2 - 9
1. Version vom 02.04.2019
2. Version vom 23.05.2019
Beschlussempfehlung_1207-XX_JHA
Beschlussempfehlung_1207-XX_SuI
4. Version vom 04.06.2019

  1. Die Anlagen 1 bis 7 der Anmeldungen des Bezirks zum Entwurf des

Investitionsprogramms 2019 bis 2023 sind der Senatsverwaltung für Finanzen

– vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die BVV – fristgemäß einzureichen. Den Anmeldungen sind die Dringlichkeitslisten für neue Hoch- und Tiefbaumaßnahmen als Anlagen 8 und 9 beizufügen.

 

  1. Die SE Finanzen – Haushaltsamt – wird ermächtigt, die der Senatsverwaltung für Finanzen eingereichten Anmeldungen zum Investitionsprogramm 2019 bis 2023 fortzuschreiben, sofern die Gesamtkosten aufgrund zwischenzeitlich erstellter Planungsunterlagen oder neuerer Kostenschätzungen zu ändern sind.

 

  1. Die SE Finanzen – Haushaltsamt – wird ermächtigt, die angemeldeten investiven Beschaffungen (Position 213 – Erwerb von beweglichen Sachen) - Ausgabefeld A 05 -, nach Maßgabe der Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens für die Haushaltsjahre 2020/21 zu verändern.

 

  1. Eventuelle Fehlerkorrekturen können von der SE Finanzen – Haushaltsamt – ohne eine nochmalige Beschlussvorlage vorgenommen werden.

 

 


Einstimmig

 
 

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