Drucksache - 0560/XX
1.1 Wenn ja, bitte benennen Sie diese. 1.2 Wenn nein, warum nicht?
2. Wem obliegt die Kontrolle der Einhaltung dieser Mindeststandards?
3. Wird vom Bezirksamt geprüft, ob diese Kontrollen stattfinden und ob sich daraus Handlungsempfehlungen ergeben?
4. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob die Mindeststandards in Spandauer Not- und Gemeinschaftsunterkünften eingehalten werden?
5. Sind dem Bezirksamt Verstöße bekannt? Bitte benennen Sie diese.
6. Ist das Bezirksamt unserer Ansicht, dass Verstöße gegen die Mindeststandards, wenn sie erkannt werden, dem Betreiber zeitnah zur Änderung auferlegt werden? |
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Bezirksamt Spandau
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