Drucksache - 0430/XX
Abweichend von der verbindlichen Erläuterung bei Kapitel 3400 - Ordnung im öffentlichen Raum - Titel 51101 - Geschäftsbedarf -, wonach mindestens 3.000,00 ? im Zusammenhang mit der Einrichtung weiterer Taubenschläge zu verwenden sind, können diese Mittel im Haushaltsjahr 2017 für die Sanierung des seit 2008 bestehenden Taubenschlages in der Bezirkszentralbibliothek verwendet werden. einstimmig |
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Bezirksamt Spandau
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