Drucksache - 0125/XX  

 
 
Betreff: Anmeldungen des Bezirks Spandau zum "Investitionsprogramm 2017 bis 2021"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm KleebankHaushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte
Verfasser:Haß 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.03.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte Vorberatung
06.04.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
03.05.2017 
Öffentliche Sitzung (Generationen-BVV) der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorl. z. B. v. 15.03.2017
Anlagen 1 bis 9 zur V.z.B. v. 15.03.2017
Aenderung zur BE v. 06.04.17 z. Drucksache 0125_XX
BE HPR v. 06.04.2017

  1. Die Anlagen 1 bis 7 der Anmeldungen des Bezirks zum Entwurf des Investitionsprogramms 2017 bis 2021 sind der Senatsverwaltung für Finanzen - vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die BVV - fristgemäß einzureichen. Den Anmeldungen sind die Dringlichkeitslisten für neue Hoch- und Tiefbaumaßnahmen als Anlagen 8 und 9 beizufügen.
     
  2. Die SE Finanzen - Haushaltsamt - wird ermächtigt, die der Senatsverwaltung für Finanzen eingereichten Anmeldungen zum Investitionsprogramm 2017 bis 2021 fortzuschreiben, sofern die Gesamtkosten aufgrund zwischenzeitlich erstellter Planungsunterlagen oder neuerer Kostenschätzungen zu ändern sind.
     
  3. Die SE Finanzen - Haushaltsamt - wird ermächtigt, die angemeldeten investiven Beschaffungen (Position 213 - Erwerb von beweglichen Sachen), die zu den Ausgabefeldern A 01 und A 05 gehören, nach Maßgabe der Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens für die Haushaltsjahre 2018/19 zu verändern.
     
  4. Eventuelle Fehlerkorrekturen können von der SE Finanzen - Haushaltsamt - ohne eine nochmalige Beschlussvorlage vorgenommen werden.

1 Enthaltung AfD Fraktion

 
 

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