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Betreff: |
Anmeldungen des Bezirks Spandau zum "Investitionsprogramm 2017 bis 2021" |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | BzBm Kleebank | Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte |
Verfasser: | Haß | |
Drucksache-Art: | Vorlage - zur Beschlussfassung - | Beschlussempfehlung |
Beratungsfolge: |
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- Die Anlagen 1 bis 7 der Anmeldungen des Bezirks zum Entwurf des Investitionsprogramms 2017 bis 2021 sind der Senatsverwaltung für Finanzen - vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die BVV - fristgemäß einzureichen. Den Anmeldungen sind die Dringlichkeitslisten für neue Hoch- und Tiefbaumaßnahmen als Anlagen 8 und 9 beizufügen.
- Die SE Finanzen - Haushaltsamt - wird ermächtigt, die der Senatsverwaltung für Finanzen eingereichten Anmeldungen zum Investitionsprogramm 2017 bis 2021 fortzuschreiben, sofern die Gesamtkosten aufgrund zwischenzeitlich erstellter Planungsunterlagen oder neuerer Kostenschätzungen zu ändern sind.
- Die SE Finanzen - Haushaltsamt - wird ermächtigt, die angemeldeten investiven Beschaffungen (Position 213 - Erwerb von beweglichen Sachen), die zu den Ausgabefeldern A 01 und A 05 gehören, nach Maßgabe der Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens für die Haushaltsjahre 2018/19 zu verändern.
- Eventuelle Fehlerkorrekturen können von der SE Finanzen - Haushaltsamt - ohne eine nochmalige Beschlussvorlage vorgenommen werden.
1 Enthaltung AfD Fraktion |
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