Drucksache - 1919/XIX
1.1 Warum gibt es kein Gesamtgutachten, Evaluliertung der gefährdeten Gebiete (Wilhelmstadt)?
1.2 Existiert überhaupt eins?
1.3 Wenn ja, warum handeln die Verantwortlichen nicht früher?
1.4 Könnte das BA ein Gutachten in Auftrag geben?
6.1 Ist Strafandrohung da überhaupt rechtmäßig, da kein Eigenverschulden vorliegt?
7.1 Wenn nein, ist dies nicht fahrlässig?
8.1 Bzw. wurde die zuständige Behörde unterrichtet und gehört? |
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