Drucksache - 1691/XIX
Gem. § 50 a Abs. 4 der Geschäftsordnung wählt die Bezirksverordnetenversammlung folgende Personen in den Beirat für Sozialhilfeangelegenheiten für den Bezirk Spandau:
als ordentliche Beiratsmitglieder: als stellvertretende Beiratsmitglieder: (Deutscher Gewerkschaftsbund) (Deutscher Gewerkschaftsbund)
Begründung: Die vorgenannten Beiratsmitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren (ursprünglicher Zeitraum:01.07.2015 bis 30.06.2017) von der Bezirksverordnetenversammlung Spandau gewählt.
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Bezirksamt Spandau
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