Drucksache - 1689/XIX
Seit dem Januar 2015 liegt ein Vertragsentwurf für Einzelmieter von Wochenendgrundstücken vor, der eine Laufzeit von 10 Jahren berücksichtigt. Dieser kann bereits jetzt abgeschlossen werden, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Dies setzt aber die Einzelfallprüfung voraus.
Den Einzelmietern der Wochenendsiedlungen Am Fährweg und Am Bullerweg sowie der Wassersportkolonie Maselake sind erstmals Ende Januar 2015 individuelle Gespräche zum Abschluss von Mietverträgen mit 10 Jahren Laufzeit angeboten worden, um zu prüfen, ob die den Mieter bekannten Bedingungen für einen Zehn-Jahres-Vertrag erfüllt werden können. Dieses Angebot zu einem Gespräch wurde im Juni 2015 an alle Einzelmieter wiederholt.
Erst nach diesem individuellen Gespräch und einem darauf folgenden Ortstermin kann die Liegenschaftsverwaltung einen einzelfallbezogenen Mietvertragsentwurf erarbeiten.
Demzufolge gibt es nicht den einen "gleichlautenden Mustervertrag", wie im o. g. Dringlichkeitsantrag gefordert, weil dieser nur eine Rumpfversion sein könnte.
Seit Juli 2015 liegt jedoch bereits ein "generalisierter" Vertragsentwurf vor, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt (Stichwort: Rumpfversion), aber die langfristige Laufzeit berücksichtigt. Dieser wurde bislang von keinem der Einzelmietern der Wochenendsiedlungen Am Fährweg und Am Bullerweg sowie der Wassersportkolonie Maselake angefordert. Auch in den bislang geführten Einzelgesprächen mit Mietern wurde kein Interesse an der Herausgabe eines "generalisierten" Vertragsentwurfs geäußert.
Ich bitte den Beschluss daher als erledigt anzusehen.
Berlin-Spandau, den 13.01.2016
Kleebank Bezirksbürgermeister
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