Drucksache - 1657/XIX
Herr Norbert Theil hat mit Schreiben vom 03.11.2015 mitgeteilt, dass er sein Mandat als stellvertretender Bürgerdeputierter vorzeitig beendet, da die Voraussetzung nach § 22 Buchstabe b) BezVG wegfällt.
Gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe c) BezVG und § 25 (1) BezVG trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer/eines Bürgerdeputierten oder Stellvertreters/-in beendet ist.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung stellt fest, dass die stellvertretende Mitgliedschaft des Herrn Norbert Theil im Ausschuss für Bauen und Verkehr zum 03.11.2015 beendet ist. |
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