Drucksache - 1638/XIX
Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG über den Beschluss des Bezirksamts vom 01. September 2015 zur Aufstellung des Bebauungsplans.
In Anlage beigefügt: 1 Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 5.000
1.1 Anlass der Planaufstellung
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans 5-105 ist die Absicht, auf der gewerblich genutzten Fläche der Grundstücke Daumstraße 46 und 50 ein neues Wohnquartier unter Einbeziehung der vorhandenen Vegetationsstrukturen zu entwickeln. Als Basis für die Entwicklung des geplanten Wohnquartiers dient ein städtebauliches Konzept, das die grundlegenden städtebaulichen Elemente, wie die Nutzung der Flächen, Bebauungstypologie und Geschossigkeit vorgibt. Das städtebauliche Konzept wurde für den gesamten Blockbereich (Geltungsbereich des Bebauungsplans VIII-516) entwickelt um eine zusammenhängende und abgestimmte städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Um eine zügige Entwicklung des in Privatbesitz befindlichen Areals zu ermöglichen, wird zunächst der Bebauungsplan 5-105 aufgestellt. Der übrige Teil wird im Rahmen des Bebauungsplans 5-98 entwickelt. Die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans 5-105 resultiert aus der Notwendigkeit, für die geplanten Nutzungen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs sind gegenwärtig durch den Bebauungsplan VIII-516 als Gewerbegebiet festgesetzt. Daraus ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans, da sich die angestrebte Entwicklung nicht auf der Grundlage des geltenden Planungsrechts umsetzen lässt.
1.2 Beschreibung des Plangebiets
Der Bebauungsplan 5-105 umfasst die Fläche (ca. 36.050 m²) der Flurstücke 37 und 84 der Flur 11 und 29 der Flur 8 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst. Auf den Flächen innerhalb des Plangebiets befinden sich momentan mehrere gewerblich genutzte Hallen. Zwischen der Bebauung und den versiegelten Flächen befindet sich eine verwilderte Vegetation aus Bäumen, Sträuchern und Gräsern. Das Umfeld des Bebauungsplans 5-105 ist durch unterschiedliche städtebauliche Strukturen geprägt. Im Süden und Osten befinden sich Wohnnutzungen. Im Norden schließt eine landeseigene Mischgebietsfläche an das Plangebiet an. Westlich, auf der anderen Seite der Daumstraße, befinden sich Gewerbe- und Freiflächen, die z. T. langfristig anderen Nutzungen zugeführt werden sollen. Hinter diesem 80 bis 100 Meter breiten Streifen befindet sich die Havel. Das Plangebiet ist mit dem Bus 236 an das ÖPNV-Netz angeschlossen. Diese Route bietet Verbindungen zum Knotenpunkt U-Bahnhof Haselhorst und damit in das Spandauer Zentrum und in die City West.
1.3 Planerische Ausgangssituation
Im Flächennutzungsplan Berlin wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans als gemischte Baufläche M2 (Bereiche mit mittlerer Nutzungsintensität- und Dichte) dargestellt. Dies entspricht den Festsetzungen des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg (LEP B-B), nach denen das Plangebiet im Gestaltungsraum Siedlung liegt. Bei der Entwicklung von Siedlungsflächen ist insbesondere das Ziel 4.5 des LEP B-B zu beachten, wonach die Entwicklung von Siedlungsflächen, in denen auch Wohnnutzungen zulässig sein sollen im Gestaltungsraum Siedlung (siehe Festlegungskarte 1) möglich ist. Ebenso ist hier der Grundsatz 4.1 beachtlich, wonach die Siedlungsentwicklung vorrangig unter Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter Entwicklungspotenziale innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur erfolgen soll. Diese Aspekte des LEP B-B werden durch den vorliegenden Planentwurf erfüllt. Die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets aus einer im FNP dargestellten gemischten Baufläche M2 ist gemäß AV FNP im Regelfall in Abhängigkeit von Bedeutung und Größe des Gebiets zulässig. Der am 03. Juni 2008 festgesetzte Bebauungsplan VIII-516 setzt das Plangebiet als Gewerbegebiet mit einer GRZ von 0,6 fest. Beim Plangebiet handelt es sich nicht um eine Fläche für den produktionsgeprägten Bereich gemäß StEP Industrie und Gewerbe.
1.4 Ziel und Zweck
Ziel des Bebauungsplans 5-105 ist es, ein derzeit gewerblich genutztes, an Wohnbebauung angrenzendes Grundstück an der Daumstraße einer Wohnnutzung zuzuführen.
1.5 Inhalt des Bebauungsplans
Entsprechend der Zielsetzung innerhalb des Geltungsbereichs ein Wohnquartier zu entwickeln, wird das Plangebiet als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Geplant ist ein verdichteter Bereich entlang der Daumstraße um lärmrobuste städtebauliche Strukturen zu ermöglichen. Im rückwärtigen Teil des Plangebiets soll die Dichte abnehmen und somit die Voraussetzungen für individuellen Wohnungsbau schaffen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung wurde in seiner Sitzung vom 04. November 2014 über die Absicht zur Aufstellung des Bebauungsplans 5-98, seine Ziele und Zwecke und die Perspektive, den Plan in zwei seperaten Verfahren durchzuführen, informiert und hat sie zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg erhielten Mitteilungen über die Planungsabsicht und die mit der Planung verfolgte Zielsetzung des Bebauungsplans 5-98.
2. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben
Voraussichtlich entstehen dem Bezirk durch die Planung keine Kosten.
3. Sonstiges
Dieser Vorlage ist ein Kartenausschnitt mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs im Maßstab 1 : 5000 beigefügt.
Berlin-Spandau, 05.10.2015 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Anlage/n:
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