Drucksache - 1481/XIX
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Die Straßenverkehrsbehörde beim Bezirksamt Spandau hat auftragsgemäß - in Abstimmung mit dem Polizeipräsidenten in Berlin und dem Straßen- und Grünflächenamt - Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbeziehungen im o.g. Kreuzungsbereich (z.B. durch Anordnung von Haltverboten) geprüft. Sie ist dabei anlässlich von Ortsbesichtigungen zu dem Ergebnis gekommen, dass "auf Grund der baulichen Gestaltung . die Sichtbeziehungen im Vergleich zu ähnlichen Straßen des Nebennetzes grundsätzlich gut" seien.
Auf Grund des vergleichsweise hohen Parkdrucks im ruhenden Verkehr würden jedoch die Parkverbotsbereiche der Kreuzung (sogenannter 5-Meter-Bereich) zeitweilig durch ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge verstellt, dies verschlechtere die Sichtverhältnisse für Fußgänger etwas. Die Durchsetzung des gesetzlichen Parkverbots gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO im Kreuzungsbereich wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten durch den Außendienst des Ordnungsamtes aber bereits umgesetzt.
Die Situation in Bezug auf die Verkehrsunfalllage sei, so die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde in ihrem Gutachten weiter, "unauffällig". Es seien aus den wenigen polizeilich registrierten Verkehrsunfällen seit Anfang 2013 weder quantitativ noch qualitativ Schwerpunkte oder gar Häufungen festzustellen.
Grundsätzlich ist aber auch festzuhalten, dass im Hinblick auf den erwähnten Schulweg der Charlie-Rivel-Grundschule kein direkter Zusammenhang festzustellen ist, da der aktuelle Schulwegplan der GS diesen Bereich nicht als empfohlenen Schulweg ausweist.
Berlin-Spandau, den 20.05.2016 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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