Drucksache - 1351/XIX  

 
 
Betreff: Entwürfe zu den Bebauungsplänen VIII-349, VIII-90f, VIII-310, 5-59, VIII-275
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR RödingBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
25.02.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. K. v. 29.01.2015
Anl. z. V.z.K. v. 29.01.15_B-Plan VIII-349
Anl. z. V.z.K. v. 29.01.15_B-Plan VIII-90f
Anl. z. V.z.K. v. 29.01.15_B-Plan VIII-310
Anl. z. V.z.K. v. 29.01.15_B-Plan 5-59
Anl. z. V.z.K. v. 29.01.15_B-Plan VIII-275

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

A.)    Beschluss des Bezirksamtes vom 9. Dezember 2014 über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 349

 

B.)    Beschluss des Bezirksamtes vom 9. Dezember 2014 über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII 90f

 

C.)    Beschluss des Bezirksamtes vom 9. Dezember 2014 über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 310

 

D.)    Beschluss des Bezirksamtes vom 9. Dezember 2014 über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans 5 - 59

 

E.)     Beschluss des Bezirksamtes vom 9. Dezember 2014 über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII 275

 

 

Zu A)

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2014 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 349 r das Grundstück Götelstraße 145 und die westlich angrenzende Teilfläche des Grundstücks Krowelstraße 2/12 sowie den östlich angrenzenden Uferstreifen im Bezirk Spandau einzustellen.

Der Beschluss vom 30. Juli 1991 zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII 349 (ABl. Nr. 38 vom 16. August 1991, Seite 1716) ist damit aufgehoben.

 

Zu B)

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII 90f r das Gelände zwischen dem Spekteweg, der östlichen Grenze des Grundstücks Wolfshorst 42 und ihrer Verlängerung nach Norden, der Straße Wolfshorst und einer Linie in südlicher Verlängerung der Westgrenze des Grundstücks der Martin Buber Gesamt - Oberschule sowie für Abschnitte des Spekteweges, der Straße Wolfshorst einschließlich ihrer Verlängerung nach Nordwesten und für Teilflächen südlich angrenzender Grundstücke im Bezirk Spandau, Ortsteile Spandau und Staaken einzustellen.

Der Beschluss vom 11. Dezember 1978 zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII 90f (ABl. Nr. 43 vom 13. Juli 1979, Seite 1193) ist damit aufgehoben.

 

Zu C)

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 310 r das Gelände Pausiner Str. 1/11, 13/19, 21/25, 27/31, Radelandstr. 40, Kronprinzenstr. 53 und 54, Marwitzer Str. 35 und 36, Flatower Str. 21 und 22, Hubertusstr. 45, die Pausiner Straße sowie Abschnitte der Radelandstraße und Hubertusstraße im Bezirk Spandau einzustellen.

Der Beschluss vom 25. März 1986 zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII 310 (ABl. Nr. 36 vom 22. August 1986, Seite 1347) ist damit aufgehoben.

 

Zu D)

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 5 59 r die Teilfläche des Grundstücks Heerstraße 657 A / 695 B, Döberitzer Weg 60 sowie 70 / 80 im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken einzustellen.

Der Beschluss vom 19. Dezember 2006 zur Aufstellung des Bebauungsplanes 5 59 (ABl. Nr. 10 vom 9. März 2007, Seite 617) ist damit aufgehoben.

 

Zu E)

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII 275 r eine Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Spandau Blatt 12074 sowie für Teilflächen des Grundstücks Grundbuch von Staaken Blatt 3205 im Bezirk Spandau einzustellen.

Der Beschluss vom 16. Dezember 1986 zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII - 275 (ABl. Nr. 9 vom 13. Februar 1987, Seite 243) ist damit aufgehoben.

 

 

4. Begründung:

 

Zu A)      Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VIII - 349

 

Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII - 349

 

Als Art der baulichen Nutzung war beabsichtigt, den überwiegenden Teil des Plangebietes als „allgemeines Wohngebiet“ (Festsetzung von Baukörpern, Garagen- und Stellplatzanlagen) und den Uferbereich der Havel als öffentlichen Grünstreifen „Parkanlage“ festzusetzen.

Die Wohnbaufläche war bereits zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes VIII 349 mit drei Solitärgebäuden (8 -, 10 und 15 geschossige Wohnhäuser) bebaut. Gestalt und Nutzungsqualität der privaten Freiflächen wurden durch die vorhandenen Stellplatzanlagen und deren Erschließung bestimmt.

 

Anlass der Planaufstellung bestand in der Absicht des Grundstückseigentümers, auf seinem Grundstück zusätzlichen Wohnraum durch eine ergänzende fünfgeschossige Neubebauung an der Götelstraße sowie die Erweiterung der Parkpalette an der Krowelstraße zu schaffen, um zu einer städtebaulichen Neugestaltung und Aufwertung des Plangebietes und seiner Umgebung zu gelangen.

 

 

Derzeitiger Verfahrensstand

 

Der Aufstellungsbeschluss erfolgte am 30. Juli 1991. Des Weiteren wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung ohne Bezirksamtsbeschluss vom 12. August 1991 bis zum 6. September 1991 durchgeführt.

 

 

Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

 

Zwischenzeitig sind die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen realisiert worden. Aufgrund der neu geordneten inneren Erschließung der Stellplatzanlagen (Zufahrt von der Götelstraße, Erweiterung der Stellplatzanlagen) ist von der Errichtung des geplanten 5 geschossigen Wohnhauses an der Götelstraße aus Platzgründen Abstand genommen worden. Die Planung wurde somit umgesetzt.

 

 

Zu B)      Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VIII 90f

 

Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII 90f

 

Anlass der Planaufstellung (durch die Einschränkung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans VIII 90 e) war die beabsichtigte Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Anlagen für die Kleintierhaltung“, um die planungsrechtliche Zulässigkeit für das bestehende Vereinsheim des Kleintierzuchtvereins auf dem landeseigenen Pachtgrundstück zu schaffen. Weiterhin bestand die Dringlichkeit der Inanspruchnahme privater Grundstücksflächen für die Herstellung der Straße 394 und der geplanten Grünfläche.

 

 

Derzeitiger Verfahrensstand

 

Der Aufstellungsbeschluss erfolgte am 11. Dezember 1978.

Am 26. September 1978 stimmte die Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen der Aufstellung des Bebauungsplanes VIII 90 f zu.

Des Weiteren wurden die Verfahrensschritte der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 2. Juli 1979 bis zum 1. August 1979 durchgeführt und durch das Bezirksamt am 1. Dezember 1980 beschlossen.

Die Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, erfolgte vom 2. Januar 1981 bis zum 2. Februar 1981. In der 87. Planungssitzung am 25. Februar 1981 wurde dem Ergebnis der Trägerbeteiligung zugestimmt.

Die öffentliche Auslegung wurde vom 4. März 1985 bis 4. April 1985 durchgeführt. Es erfolgte jedoch kein Bezirksamtsbeschluss.

 

 

Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

 

Bis auf den Bebauungsplan VIII 90f sind alle Pläne für den Bereich der Spektewiesen entweder festgesetzt oder eingestellt worden.

In Übereinstimmung mit dem Umwelt- und Naturschutzamt Fachbereich Natur- und Artenschutz - besteht kein Planerfordernis mehr, da die öffentlichen Grünanlagen und Kleingärten im Plangebiet bereits hergestellt und gewidmet sind.

 

 

Zu C)      Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VIII 310

 

Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII 310

 

Anlass für die Planaufstellung war die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage zur Erhaltung von Kleingärten, die im Besitz des Bundes, der Kirchen, der Eisenbahn Landwirtschaft und anderer privater Eigentümer waren.

 

 

Derzeitiger Verfahrensstand

 

Der Aufstellungsbeschluss durch das Bezirksamt Spandau erfolgte am 24. Juni 1986.

Des Weiteren wurde der Verfahrensschritt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 5. Januar 1987 bis zum 5. Februar 1987 durchgeführt, jedoch nicht durch das Bezirksamt beschlossen.

 

 

Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

 

Die Planung ist nicht umgesetzt worden, da das gesamte Plangebiet zwischenzeitig mit Wohnhäusern bebaut worden ist. Damit ist die Umsetzung der Ziele des Bebauungsplanes VIII 310 obsolet.

 

 

Zu D)      Einstellung des Bebauungsplanverfahrens 5 - 59

 

Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes 5 59

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 5-59 sollten die Ackerflächen nordwestlich des Döberitzer Weges direkt an der Landesgrenze zu Brandenburg, südlich anschließend an das geplante Wohngebiet an der Heerstraße (festgesetzter Bebauungsplan 5- 17), städtebaulich aufgewertet werden.

Hierzu sollte die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines Wochenendhausgebietes und einer Fläche mit Dauerkleingärten geschaffen werden.

Der Bebauungsplanentwurf 5 59 sieht daher die künftige Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „private Dauerkleingärten“ sowie eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Wochenendhausgebiet“ vor.

Der Grundstückseigentümer (ev. Kirchengemeinde zu Staaken) hatte die Absicht, auf einer rd. 42.990 m² großen Teilfläche des insgesamt rd. 190.000 m² großen Grundstückes beidseitig einer in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Haupterschließungsachse eine Dauerkleingartenfläche mit ca. 71 Parzellen (rd. 21.480 m²) und ein Wochenendhausgebiet (rd. 18.170 m²) mit ca. 45 Grundstücken zu entwickeln.

Entlang der Landesgrenze soll ein 3,00 m breites Gehrecht für die Allgemeinheit von der Heerstraße bis zur Feldflur festgesetzt werden, so dass eine fußufige Verbindung über die geplante öffentliche Parkanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 5-17 bis zur Landwirtschaftsfläche südlich des Bebauungsplanentwurfs 5-59 entsteht.

Die beiden in ihrer Struktur ähnlichen Nutzungen „private Dauerkleingärten“ und „Wochenendhausgebiet“ sollten den landschaftlich geprägten Charakter des Gebietes aufnehmen und den jeweiligen Nutzern der Erholung dienen.

 

 

Derzeitiger Verfahrensstand

 

Der Aufstellungsbeschluss durch das Bezirksamt Spandau erfolgte am 19. Dezember 2006.

 

 

Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

 

Gegen die Umsetzung der Planung bestanden seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung grundsätzlich Bedenken, da das geplante Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Wochenendhausgebiet“ nicht aus dem FNP, der hier Landwirtschaftsfläche darstellt, entwickelbar ist. Ein Ausnahmetatbestand wurde hier nicht gesehen. Zudem widerspricht der Bebauungsplan dem Landschaftsprogramm (LaPro) einschließlich des Artenschutzprogramms.

 

Letztendlich hat der Grundstückseigentümer die Planung nicht weiterverfolgt.

 

 

Zu E)      Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VIII - 275

 

Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII 275

 

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes VIII 275 war die planungsrechtliche Sicherung des Bestandes der Kleingartenkolonie „Am alten Bahndamm“.

 

 

Derzeitiger Verfahrensstand

 

Der Aufstellungsbeschluss durch das Bezirksamt Spandau erfolgte am 16. Dezember 1986.

 

 

Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

 

Die Kleingartennutzung hat sich innerhalb der letzten fast dreißig Jahren nach Aufstellung des Planes als gefestigte Nutzung baulich weiterentwickelt, so dass die Weiterführung des Bebauungsplanes nicht erforderlich ist.

 

Dieser Vorlage sind die folgenden Anlagen beigefügt:

 

Anlage:

Fünf Kartenausschnitte im Maßstab 1 : 4.000 mit den Grenzen der Geltungsbereiche der Bebauungsplanentwürfe VIII – 349, VIII – 90f, VIII – 310, 5 – 59 und VIII - 275

 

 

Rechtsgrundlagen:

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748).

 

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466).

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S 692).

 

 

Berlin Spandau, den

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank ding

rgermeister Bezirksstadtrat


Anlage/n:

 

 
 

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