Drucksache - 1312/XIX  

 
 
Betreff: Entwurf zum Bebauungsplan VIII-252
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR RödingBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
21.01.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. K. v. 22.12.2014
Anlage z. Vorl.z.K. v. 22.12.2014

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

Beschluss des Bezirksamtes vom 09.12.2014 über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII 252

 

Anlage: 1 Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 4.000

 

 

Das Bezirksamt Spandau hat in seiner Sitzung am 09.12.2014 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII-252 für das Gelände zwischen dem Grundstück Semmelnderweg 19, der Kolonie Neue Hoffnung, den Grundstücken Weinmeisterhornweg 180, 182, 184 A, 186 A, 186 C, Semmelländerweg 31 und dem Semmelländerweg sowie Teilflächen des Semmelländerweges und des Grundstücks Semmelländerweg 20/ 28 im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken, einzustellen.

 

Die Beschlüsse vom 13.05.1986 und vom 20.12.1988 zur Aufstellung, bzw. Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans VIII-252 (ABl. Nr. 43 vom 01.08.1986 und ABl. Nr. 9 vom 10.02.1989) sind damit aufgehoben.

 

 

  1. Begründung:

 

Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII-252:

 

Das Gelände der Eigentümergärten sowie die heutigen Grundstücke Semmelländerweg 21/25 sowie Weinmeisterhornweg 180/186 C bildeten historisch ein Grundstück. Das Gelände wurde nach und nach aufgeteilt und teilweise bebaut.

Bis heute liegen das eigenständige „Restgrundstück“ Semmelländerweg 21/25 und das landeseigene Grundstück Semmelländerweg 27/29 brach.

 

Der Bebauungsplan VIII-252 wurde aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes auf den Freiflächen Semmelländerweg 21/29 zu schaffen. Zur Sicherung der Erschließung sollte der Semmelländerweg in seinem bisherigen Verlauf festgesetzt und Flächen für Gehrechte (Allgemeinheit) sowie Fahr- und Leitungsrechte zugunsten der Benutzer und Besucher der Eigentümergärten gesichert werden.

 

 

Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens:

 

Die Ziele des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan werden nicht mehr verfolgt. Der Semmelländerweg und die Eigentümergärten sind im Bestand vorhanden.

Das Privatgrundstück Semmelländerweg 21/25 und das landeseigene Grundstück Semmelländerweg 27/ 29 sind Baugrundstücke gem. § 34 BauGB und für die Aktivierung von Wohnungsbaupotentialen geeignet. Das landeseigene Grundstück kann somit über den Liegenschaftsfonds veräert werden.

Die Erschließung der Eigentümergärten ist durch Eintragung im Grundbuch auf den Grundstücken Semmelländerweg 21/25 (entlang der nord-westlichen Grundstücksgrenzen) und Weinmeisterhornweg 186 B und C gesichert. Vollzugsdefiziten ist privatrechtlich zu begegnen.

 

 

  1. Verfahren:

 

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII-252 wurde vom Bezirksamt Spandau am 13.05.1986 gefasst und am 01.08.1986 im Amtsblatt von Berlin bekannt gemacht.

Das Bezirksamt Spandau beschließt in seiner Sitzung am 20.10.1987 die Einschränkung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans um eine Teilfläche des Grundstücks Semmelländerweg 21/ 25 Richtung Südwesten.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde vom 16.11. bis 16.12.1987 durchgeführt.

Das Bezirksamt Spandau beschließt in seiner Sitzung am 20.12.1988, dass die frühzeitige Beteiligung der Bürger keine Auswirkungen auf die Planung hat sowie die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Richtung Südwesten.

 

Die Änderung des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII-252 (Einschränkung und Erweiterung des Geltungsbereichs) wurde am 10.02.1989 im Amtsblatt von Berlin bekannt gemacht.

 

Die Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, wurde in der Zeit vom 15.02. bis 31.03.1989 durchgeführt.

Das Bezirksamt Spandau beschließt in seiner Sitzung am 01.08.1989, dass die Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind Auswirkungen auf die Planung hat.

 

Mit Schreiben vom 16.10.2014 wurde die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt II C und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin Brandenburg über die Absicht des Bezirks, das Bebauungsplanverfahren VIII-252 einzustellen, informiert.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt II C äerte in Ihrem Schreiben vom 17.11.2014 keine Bedenken gegen die Einstellung des Bebauungsplans.

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin Brandenburg teilte am 25.11.2014 per Mail mit, dass der Bebauungsplan der GL nicht bekannt sei, die Belange der Raumordnung der Einstellung des Bebauungsplanverfahrens aber nicht entgegen stünden.

 

Das Bezirksamt Spandau hat in seiner Sitzung am 09.12.2014 die Einstellung des Verfahrens zum Bebauungsplan VIII-252 beschlossen.

 

 

C. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben

 

Durch Veräußerung der landeseigenen Fläche ist mit Einnahmen für das Land Berlin zu rechnen.

 

 

D.  Rechtsgrundlagen

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748)

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7.11.1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 3.11.2005 (GVBl. S. 692).

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10.11.2011 (GVBl. S. 692).

 

 

Berlin-Spandau, den 22.12.2014

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank ding

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat


Anlage/n:

 

 
 

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