Drucksache - 1311/XIX
Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Vorg.: Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung vom Beschluss des Bezirksamts vom 20. September 1994 über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII-299
Betr.: Beschluss des Bezirksamts vom 11. November 2014 über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII-299 Anl.: Kartenausschnitt
Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat am 11. November 2014 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII-299 für die Fläche des Siedlungsweges und der östlich anschließenden Bauflächen des Siedlungsweg 2/12A im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken, einzustellen.
Der Beschluss des Bezirksamtes vom 20 September 1994 (Amtsblattveröffentlichung 21.10.1994) ist damit aufgehoben.
Der Beschluss des Bezirksamtes am 11.11.2014 über die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VIII-299 im Bezirk Spandau wurde im Amtsblatt Nr. 49 / 28.11.2014 auf Seite 2202 bekannt gemacht.
Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.
Begründung:
Räumliche Einordnung
Das Plangebiet befindet sich im Westen des Bezirkes Spandau im Ortsteil Staaken – südlich des Fortes Hahneberg und unmittelbar nördlich der Stadtgrenze zur Gemeine Seeburg Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Titel und dem Kartenausschnitt in der Anlage zu entnehmen.
Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII-299
Der Westteil von Staaken gelangte mit der Wiedervereinigung 1990 wieder in die Verwaltungshoheit des Bezirksamtes Spandau von Berlin. Aus diesem Grund lagen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes noch keine rechtsverbindlichen Bebauungspläne vor. Der Flächennutzungsplan war mit dem 1. Juli 1994 rechtsverbindlich geworden.
Der Bebauungsplan VIII-299 wurde aufgestellt, um klare planungsrechtliche Voraussetzungen für die weitere Bebauung des bereits locker mit Wohnlauben und Wohnhäusern bebauten Siedlungsteiles hinsichtlich der Art der Nutzung und der Abgrenzung von Innen- und Außenbereich und die Neuordnung der Erschließung zu schaffen.
Verfahrensstand bei Einstellung
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII-299 wurde mit Beschluss des Bezirksamtes vom 20. September 1994 eingeleitet und am 21. Oktober 1994 ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde vom 02.-27. Januar 1995 durchgeführt. Das Bezirksamt hat am 20. Februar 1996 den entsprechenden Beschluss gefasst. Weitere Verfahrensschritte wurden nicht mehr durchgeführt.
Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
Die bauliche Entwicklung des Plangebietes ist nahezu abgeschlossen. Die Erschließung wurde privatrechtlich organisiert und öffentlich-rechtlich gesichert. Dem gemäß hat das Straßen- und Grünflächenamt erklärt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII-299 könne eingestellt werden. Die Gemeinsame Landesplanung und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt äußerten zur Mitteilung der beabsichtigten Einstellung des Bebauungsplanverfahrens keine Bedenken.
Berlin-Spandau, 01.12.2014 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Anlage/n:
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