Drucksache - 1223/XIX
Die barrierefreie Zugänglichkeit zu den Schiffen hängt von mehreren Faktoren ab:
. Die barrierefreie Konstruktion der Landungsbrücken und der Einstiege auf den Schiffen obliegt der Verantwortung der jeweiligen Reederei.
. Über die Höhe der Stahlspundwände und die Entfernung der Dalben vom Ufer befindet das Wasser- und Schifffahrtsamt.
. Der Wasserstand der Havel beeinflusst die Barrierefreiheit.
Das Straßen- und Grünflächenamt setzt sich selbstverständlich dafür ein, dass die Barrierefreiheit bei der Gestaltung der Grünanlage Lindenufer bis zur Abzäunung am Havelufer sichergestellt ist.
Berlin-Spandau, den 28. Februar 2015
Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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