Drucksache - 1096/XIX
Das Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Grünflächen und Friedhöfe im Bezirksamt hat den Auftrag der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) aus fachlicher Sicht geprüft.
Vorrangig muss festgestellt werden, dass der Gesetzgeber bzw. die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Werbung in öffentlichen Grünanlagen als eine nicht dem Zweck einer Grünanlage bestimmte Nutzung bewertet.
Unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Überlegungen ist festzustellen, dass die Aufstellung und Unterhaltung werbefinanzierter Abfallbehälter einerseits einen erheblichen logistischen und personellen Realisierungsaufwand darstellt, andererseits, auch durch die kleinen Werbeflächen bedingt, nur eine geringe Werbeeinnahme erzielt werden kann. Im Ergebnis ist kein betriebswirtschaftlicher Vorteil für den Bezirk berechenbar, sodass auch mittelfristig keine zusätzlichen, kameralistischen Ressourcen zur Müllentsorgung zur Verfügung ständen. Ferner ist das Bezirksamt der Überzeugung, dass die Müllentsorgung im öffentlichen Raum eine von Werbung unabhängige Leistung der Daseinsvorsorge darstellt. Ihre Qualität ist in erster Linie von den durch die Bezirksverordnetenversammlung zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln abhängig.
Berlin-Spandau, den 13. August 2014
Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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