Drucksache - 0900/XIX  

 
 
Betreff: Genehmigung von weiteren außerplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO bei Kapitel 4000, Titel 98101 A10 (21.018,00 EUR)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm KleebankBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:DringlichkeitsvorlageDringlichkeitsvorlage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.11.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
D.-Vorl. z. B. vom 15.11.2013

1

Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen weiteren außerplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich

 

für das

Haushaltsjahr                            2013

 

im Kapitel                            4000 Jugendamt

 

bei Titel                            98101 A10              Allgemeine interne Verrechnungen

 

bis zur Höhe von                                          21.018,00 EUR

 

werden genehmigt.

 

Begründung:

 

Nach dem Senatsbeschluss über die Geschäftsverteilung des Senats vom 10.01.2012 ist für das Management und den einheitlichen Verfahrensbetrieb von IT-Verfahren in den Jugendämtern die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zuständig. Diese Senatsverwaltung hat die bestehenden Verträge vom IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) übernommen. Somit ist das ITDZ ab 2012 nicht mehr als Generalunternehmer für das IT-Fachverfahren "Integrierte Software für die Berliner Jugendhilfe" (ISBJ) durch das Land Berlin beauftragt. Dies hat zur Folge, dass der haushaltsmäßige Nachweis hierfür nicht mehr bei Titel 54085 - Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IuK-Technik -, sondern nunmehr im Wege der Verrechnung bei Titel 98101 - Allgemeine interne Verrechnungen- geführt wird. Dies hatte die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft mit Schreiben vom 2.4.2012 so mitgeteilt.

Die weiteren außerplanmäßigen Ausgaben dienen der Finanzierung der zweiten Abschlagszahlung für 2013 in Höhe von 21.018,00 ? (erste Abschlagszahlung in Höhe von 140.000 ? wurde bereits mit Zulassung von außerplanmäßigen Ausgaben beglichen).

 

Der Ausgleich für diese weiteren außerplanmäßigen Ausgaben wird durch Verhängung einer gleich hohen Ausgleichssperre bei Kapitel 4000 - Jugendamt/Familienunterstützende Hilfen -, Titel 54085 - Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IuK-Technik - erbracht.

 

 

Berlin-Spandau, den 15. November 2013

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank

Bezirksbürgermeister

Begründung:

 

 
 

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