Drucksache - 0745/XIX
Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Beschluss des Bezirksamtes vom 11. Juli 2000 über die Aufstellung des Bebauungsplanes VIII-432
Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB und § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) über die Festsetzung des Bebauungsplans, Drucksache Nr. 299 - XIX. Wahlperiode
Beschluss des Bezirksamtes Spandau vom 12. März 2013 über die Festsetzung des Bebauungsplans VIII-432 ba
Anlg.: Kartenausschnitt mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans VIII-432 ba
BegründungAnlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes 5-62 war die Absicht, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Gewerbegebietes sowie einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Parkanlage zu schaffen.
Das Bezirksamt Spandau hat in seiner Sitzung am 30. August 2011 das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Bestätigung der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB für die Errichtung einer Produktionshalle mit zugehörigen Einrichtungen beschlossen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat während seiner Sitzung am 30. August 2011 sowohl das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB als auch die Bestätigung der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB für die Errichtung einer Produktionshalle mit zugehörigen Einrichtungen zustimmend zur Kenntnis genommen bzw. beschlossen.
In seiner Sitzung am 12. Juni 2012 hat das Bezirksamt Spandau den Beschluss über die Vorlage des Entwurfs der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans VIII-432 ba als Bestandteil dieser Rechtsverordnung an die Bezirksverordnetenversammlung Spandau unter Beifügung der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB gefasst.
Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau hat gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB und § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) den entsprechenden Beschluss während ihrer Sitzung am 29. August 2012 gefasst.
Nach der Beschlussfassung des Entwurfs zum Bebauungsplan VIII-432 ba und des Entwurfs der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans durch die Bezirksverordnetenversammlung wurde der Bebauungsplan der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit Schreiben vom 12. November 2012 gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB angezeigt.
Im Ergebnis des Anzeigeverfahrens wurde mit Schreiben vom 15. Januar 2013 mitgeteilt, dass der Bebauungsplan vom Bezirksamt beanstandungsfrei festgesetzt werden kann.
Der Bebauungsplan VIII-432 ba vom 28. Juni 2011 ist durch Verordnung des Bezirksamtes Spandau am 12. März 2013 festgesetzt worden. Die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin erfolgte am 7. Mai 2013 auf Seite 106.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII-432 ba ist damit abgeschlossen.
Berlin-Spandau, den 10.06.2013 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstdtrat Anlage/n:
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