Drucksache - 0597/XIX
1. Zwischenbericht vom 12.06.2013 (als Schlussbericht gefertigt)
Die Stellungnahme der Verkehrslenkung Berlin vom 29.04.2013, die der o.g. Vorlage -zur Kenntnisnahme- als Anlage beigefügt war, ist als abschließend zu betrachten da es sich hierbei um die Rechtsauffassung der Oberen Straßenverkehrsbehörde gemäß Nr. 35 Abs. 6 der Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz -Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben- handelt.
Das Bezirksamt Spandau verfügt aus eigener Zuständigkeit in dieser Angelegenheit über keinen Ermessens- oder Handlungsspielraum.
Berlin-Spandau, den 01.10.2013 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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