Drucksache - 0521/XIX
1. Die Anlagen 1 bis 7 der Anmeldungen des Bezirks für den Entwurf der "Zusammenstellung der geplanten Investitionsmaßnahmen 2013 bis 2017" sind der Senatsverwaltung für Finanzen - vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die BVV - unter Einhaltung der Vorgaben fristgemäß einzureichen. 2. Die SE Finanzen - Haushaltsamt - wird ermächtigt, die der Senatsverwaltung für Finanzen eingereichten Anmeldungen für den Entwurf der "Zusammenstellung der geplanten Investitionsmaßnahmen 2013 bis 2017" fortzuschreiben, sofern die Gesamtkosten aufgrund zwischenzeitlich erstellter Planungsunterlagen oder neuerer Kosten-Schätzungen zu ändern sind. 3. Die SE Finanzen - Haushaltsamt - wird ermächtigt, die angemeldeten investiven Beschaffungen (Position 213 - Erwerb von beweglichen Sachen), die zu den Ausgabenfeldern A 01 und A 05 gehören, nach Maßgabe der Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens für die Haushaltsjahre 2014/15 zu verändern. 4. Eventuelle Fehlerkorrekturen können von der SE Finanzen - Haushaltsamt - ohne eine nochmalige Beschlussvorlage vorgenommen werden. 5. Aus den Anregungen der Bürgerinnen und Bürger und den Stellungnahmen der Fachabteilungen ergeben sich keine Änderungen hinsichtlich des Entwurfs der Zusammenstellung der geplanten Investitionsmaßnahmen 2013 bis 2017. 3 Enthaltungen (2 Bezv. der Fraktion der GAL, 1 Bezv. der Fraktion Piraten) |
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Bezirksamt Spandau
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