Drucksache - 0490/XIX
Seit 01. Dezember 2013 besteht ein Vertrag über die Ausführung von Pförtnerdiensten, Wachschutzleistungen und Alarmaufschaltungen zwischen dem Bezirksamt und einem externen Dienstleister. Die Bereitstellung eines Internetzugangs zur Informationsbeschaffung für die Pförtnerinnen und Pförtner ist im Leistungsumfang des externen Dienstleisters enthalten. Dieser wird seit dem 01. Dezember 2013 vom Dienstleister zur Verfügung gestellt. Die Pförtnerinnen und Pförtner nutzen den bereitgestellten Internetzugang seit 01. Dezember 2013 intensiv.
Berlin-Spandau, den 03.11.2014
Kleebank Bezirksbürgermeister
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