Drucksache - 0405/XIX
Das Bezirksamt wurde gebeten, für Schulen und ähnliche Einrichtungen (Hort, Kindertagestätten etc.) einen Leitfaden in Form eines Merkblattes zum Thema Brandschutz zu entwickeln und zu verteilen. Auftragsgemäß hat sich das Bezirksamt Spandau auch mit den Schulträgern anderer Bezirksämter in Verbindung gesetzt und die dortigen Erfahrungen übernommen.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat eine äußerst hilfreiche Broschüre mit dem Thema "Gratwanderung zwischen Brandsicherheit und Pädagogik - brandlastarme Gestaltung von Fluren und Eingangsbereichen in Kindertagesstätten" herausgegeben. An vielen Beispielen in Berliner Einrichtungen wird anschaulich dargestellt, wie unter strikter Beachtung des Brandschutzes äußerst ideenreich Rettungswege mit wenigen und unter dem Aspekt der Brandsicherheit ausgewählten Materialien gestaltet werden können. Diese Broschüre wurde allen Schulen zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus wurde ein Merkblatt entwickelt, in dem Hinweise für Ausstellungen, Dekorationen, Mobiliar und Pflanzen in Flucht- und Rettungswegen gegeben werden. Auch dieses Merkblatt, welches als Anlage beigefügt ist, haben alle Schulen als Hilfestellung erhalten.
Im Übrigen sind die örtlichen Besonderheiten jeder Einrichtung auf der Grundlage der Bauordnung, der Schulbaurichtlinie und insbesondere der Ausführungsvorschriften über die Brandsicherheit in Einrichtungen (Brandsicherheitsvorschriften) in der jeweiligen Brandschutzordnung der Einrichtung geregelt. In jeder Einrichtung wird eine gebäude- und nutzerkonkrete Einzelbetrachtung vorgenommen, aus der sich wichtige Informationen zur Einschätzung der Brandgefährdung ergeben.
Neben dieser Brandschutzordnung stehen den Einrichtungen noch umfangreiche weitergehende Informationen über die in jeder Einrichtung vorhandenen Notfallordner sowie Merkblätter der Versicherer, Unfallkasse Berlin und Feuerwehr zur Verfügung.
Mit diesen umfangreichen Materialien werden alle bezirklichen Einrichtungen in die Lage versetzt, den Brandschutz zu gewährleisten. Ferner ist in jeder Schule ein Mitglied des Lehrerkollegiums als Brandschutzbeauftragter bestellt, der u. a. die Aufgabe hat, die Schulleiterin oder den Schulleiter bei dessen Verpflichtung zur Brandverhütung zu beraten. Aus steten Nachfragen der Schulleiterinnen und Schulleiter zu diesem Thema hat das Bezirksamt auch die Erkenntnis gewonnen, dass diese zu dieser Thematik auch in großem Maße sensibilisiert sind.
Berlin-Spandau, den 13. September 2013 Das Bezirksamt
Kleebank Hanke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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