Drucksache - 0385/XIX  

 
 
Betreff: Initiative Inklusion: Handlungsfeld 1 auch für Schülerinnen und Schüler der 11. und 12. Jahrgangsstufe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALGAL
Verfasser:H ö h n e 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin Ablauf der Wahlperiode   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag GAL v. 17.09.2012

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Förderprogramm "Handlungsfeld 1: Berufsorientierung" im Rahmen des Bundesarbeitsmarktprogrammes "Initiative Inklusion" auch Schülerinnen und Schülern der 11

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Förderprogramm "Handlungsfeld 1: Berufsorientierung" im Rahmen des Bundesarbeitsmarktprogrammes "Initiative Inklusion" auch Schülerinnen und Schülern der 11. und 12. Klassen angeboten wird.

Begründung:

Begründung:

 

Das in vier Handlungsfelder unterteilte, Ende 2011 ins Leben gerufene nationale Förderprogramm "Initiative Inklusion" hat das Ziel, die Situation schwerbehinderter Menschen grundlegend zu verbessern.

Das erste Handlungsfeld "Berufsorientierung" wird in Berlin derzeit umgesetzt: "Unter Einbindung aller Akteure, die an der Entwicklung schwerbehinderter Jugendlichen beteiligt sind, soll modellhaft die frühzeitige Berufsorientierung erprobt werden. Ziel ist es, den oft vorgezeichneten Weg von der Förderschule in den Arbeitsbereich der Werkstatt zu verlassen und statt dessen eine erfolgversprechende Platzierung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - möglichst in einer anerkannten Vollausbildung - zu erlangen", so das Landesamt für Gesundheit und Soziales auf ihrer Internetseite zu den Zielen des Handlungsfeldes 1.

Leider richtet sich das Handlungsfeld 1 ausschließlich an Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klasse. Lehrerinnen und Lehrer, aber auch Betroffene weisen zu Recht darauf hin, dass zahlreiche Schülerinnen und Schüler mit Behinderung für die Berufsorientierung in diesen Klassen noch zu jung sind, um zielgerichtet gefördert zu werden. Es ist daher sinnvoll und zielführend, das Förderprogramm auch den älteren Schülerinnen und Schülern der 11. und 12. Jahrgangsstufe anzubieten.

 
 

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