Drucksache - 0169/XIX  

 
 
Betreff: Besetzung von Schulhelferstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzStR Hanke
Verfasser:BzStR Hanke 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.03.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
26.09.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag CDU v. 19.03.2012
Vorl. z.K. v. 21.08.2012

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für 2 Spandauer Förderschulen insgesamt 10 Schulhelferstellen ab dem Schuljahr 2012/13 besetzt werden

Grundlage der Verteilung von Schulhelferstellen ist die VV Schulhelfer Nr. 7/2011.

Die von der BVV angestrebten 10 Schulhelferstellen für die 05S03 (6 Stellen) und 05S04 (4 Stellen) müssen im Zusammenhang mit der personellen Ausstattung der Schulen gesehen werden. Dies bedeutet, dass ein pädagogisches Unterstützungssystem (bestehend aus Fachlehrkräften, Integrationslehrkräften, pädagogischen Unterrichtshilfen, Betreuerinnen und Betreuern sowie Erzieherin und Erzieher) der jeweiligen Schule die Grundlage der Vergabe von Schulhelferstunden darstellt.

Die personelle Ausstattung der genannten Schulen mit Erzieherinnen und Erziehern sowie pädagogischen Unterrichtshilfen ist gemäß der Zumessungsrichtlinien durch Neueinstellungen für das Schuljahr2012/2013 realisiert. Für die noch fehlenden Betreuerinnen und Betreuer ist die Ausschreibung zur Stellenbesetzung erfolgt und sollte nach den Oktoberferien mit der Besetzung der offenen Stellen abgeschlossen sein.

Damit verfügen beide Schulen über das pädagogische Fachpersonal, welches ihnen die Möglichkeit eröffnet, die jeweiligen Ansprüche an Unterricht, Erziehung und Betreuung zu realisieren. Darüber hinaus können beide Schulen nach wie vor Anträge auf Schulhelferstunden einreichen, die auf der Grundlage der VV-Schulhelfer und der Personalausstattung entschieden werden.

Der Wegfall der Zivildienstleistenden kann somit aufgefangen werden.

 

 

Berlin-Spandau, den 21. August 2012

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank                                                                                                                              Hanke

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadtrat

Begründung:

 

 
 

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