Drucksache - 2847/XVIII
Die Straßen der Landstadt Gatow, in denen zuvor eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h galt, sind am 01.08.2011 in die zonenwirksame Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h einbezogen worden.
Das Bezirksamt sieht den Auftrag der BVV damit als erfüllt an.
Berlin-Spandau, den 21.12.2011 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat 1 Gegenstimme (Bezv. der Fraktion der FDP)
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