Drucksache - 2768/XVIII
Das Bezirksamt hat auftragsgemäß das "wilde", d.h. ordnungswidrige Parken im Bereich der Grünfläche am Saatwinkler Damm (Nordseite zwischen Küsterstraße und Haselhorster Damm) durch die Aufstellung zusätzlicher Poller unterbunden.
In der Kanalstraße ist auf Grund des Fehlens entsprechender Verkehrszeichen (Z 315 StVO) das Gehwegparken bereits jetzt nicht zulässig, gegen Verstöße wird im Rahmen der Verkehrsüberwachung eingeschritten. Im Bereich eines direkt inmitten des Gehweges stehenden Straßenbaumes ist durch die Aufstellung von mehreren Sperrpfosten das ordnungswidrige Gehwegparken wirksam unterbunden worden, da nur so den Passanten die uneingeschränkte Nutzung ihrer Verkehrsfläche ermöglicht werden konnte.
Das Bezirksamt sieht den Auftrag der Bezirksverordnetenversammlung Spandau damit als erfüllt an.
Berlin-Spandau, den 07.08.2012 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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