Drucksache - 2768/XVIII  

 
 
Betreff: Wildes Parken in Haselhorst verhindern
(Antrag der Fraktion der CDU vom 14.03.2011)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.03.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
29.08.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag CDU v. 14.03.2011
Vorl. z.K. v. 07.08.2012

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie das wilde Parken im Bereich der Haselhorster Kanalstraße bzw

Das Bezirksamt hat auftragsgemäß das "wilde", d.h. ordnungswidrige Parken im Bereich der Grünfläche am Saatwinkler Damm (Nordseite zwischen Küsterstraße und Haselhorster Damm) durch die Aufstellung zusätzlicher Poller unterbunden.

 

In der Kanalstraße ist auf Grund des Fehlens entsprechender Verkehrszeichen (Z 315 StVO) das Gehwegparken bereits jetzt nicht zulässig, gegen Verstöße wird im Rahmen der Verkehrsüberwachung eingeschritten. Im Bereich eines direkt inmitten des Gehweges stehenden Straßenbaumes ist durch die Aufstellung von mehreren Sperrpfosten das ordnungswidrige Gehwegparken wirksam unterbunden worden, da nur so den Passanten die uneingeschränkte Nutzung ihrer Verkehrsfläche ermöglicht werden konnte.

 

Das Bezirksamt sieht den Auftrag der Bezirksverordnetenversammlung Spandau damit als erfüllt an.

 

 

Berlin-Spandau, den 07.08.2012

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank                                                                                                                              Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadtrat

Begründung:

 

 
 

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