Drucksache - 2673/XVIII
Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung - Außenstelle Spandau - hat dazu mitgeteilt, dass das Aufnahmeverfahren beim Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen im Schulgesetz für Berlin geregelt ist. Die Schulaufsicht der Außenstelle hält es nicht für angemessen, sich für eine Gesetzesänderung einzusetzen, solange das in diesem Schuljahr erstmals praktizierte Verfahren nicht einer detaillierten zentralen Auswertung unterzogen worden ist, aus der sich Veränderungen bzw. Korrekturen ergeben könnten.
Berlin-Spandau, den 9. Juni 2011 Das Bezirksamt
Birkholz Hanke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat 5 Gegenstimmen (2 Bezv. der Fraktion der SPD, 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD, 1 Bezv. der Fraktion der GAL)
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