Drucksache - 2631/XVIII  

 
 
Betreff: Nachträglicher Schulabschluss für langzeitarbeitslose Arbeitssuchende, die älter als 25 Jahre sind
(Antrag der Fraktion der GAL vom 10.01.2011)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzStR Matz
Verfasser:BzStR Matz 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.01.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Soziales, Gesundheit und Seniorenfragen Vorberatung
16.03.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Seniorenfragen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
06.04.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin Generationen - BVV ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
25.05.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag GAL v. 10.01.2011
BE SGS v. 16.03.2011
Vorl. z. K. v. 11.05.2011

Das Bezirksamt wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem JobCenter Spandau zu prüfen, auf Grundlage welcher Rechtsvorschriften insbesondere langzeitarbeitslose Arbeitssuchende, die älter als 25 Jahre sind, bei der Teilnahme an Angeboten zur nachträglich

Eingliederungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt werden zu 100 % aus Mitteln des Bundes finanziert, über deren Verwendung das JobCenter entscheidet. Das Bezirksamt setzt sich für eine Erhöhung der Teilnahme an Angeboten zur nachträglichen Erlangung eines Schulabschlusses ein. Da die Bundesagentur letztlich jedoch bei der Entscheidung über die Verwendung der Mittel das größere Gewicht hat, konnte sich das Bezirksamt mit seiner Haltung bislang nicht durchsetzen.

 

In der vom JobCenter eingeholten Stellungnahme zieht dieses als Verwalter der Bundesgelder folgendes Fazit:

 

„Kunden über 25 Jahre machen in der Regel keinen Gebrauch von den Möglichkeiten des nachträglichen Erwerbs des Hauptschulabschlusses, obwohl sie dahingehend von den Arbeitsvermittlern beraten werden, sofern es arbeitsmarktlich sinnvoll erscheint.

 

Die arbeitsmarktliche Verwertbarkeit eines Schulabschlusses nimmt mit zunehmendem Alter stark ab. Während der Schulabschluss bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen eine wichtige Rolle spielt, ist er bei der Besetzung von Arbeitsplätzen von untergeordnetem Interesse. Bei der Ausbildungsvermittlung spielt hingegen das Alter eine weitere große Rolle, hier gilt man mit über 30 als nahezu nicht vermittelbar in den ersten Ausbildungsmarkt.

 

Der Erwerb eines Hauptschulabschlusses für Kunden über 30 Jahre ist somit nur in Einzelfällen zielführend hinsichtlich der Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt.“

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit des Erwerbs des Hauptschulabschlusses durch die Förderung der Beruflichen Weiterbildung gemäß § 77 SGB III (FbW) unabhängig vom Alter des Arbeitnehmers. Demnach besteht ein Rechtsanspruch, sofern der Arbeitnehmer vorher mindestens 3 Jahre beruflich tätig gewesen ist, die Förderung notwendig ist, um ihn beruflich einzugliedern und ein erfolgreicher Abschluss der Maßnahme zu erwarten ist.

 

Laut aktueller Abfrage aus der Weiterbildungsdatenbank KURSNET stehen derzeit berlinweit 44 Kursangebote bei 11 verschiedenen Bildungsträgern zur Verfügung. KURSNET ist online für alle interessierten Kunden zugänglich.

 

Derzeit befinden sich 12 Kunden des JobCenter Spandau in FbW-geförderten Maßnahmen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses. Drei Kunden davon sind unter 25 Jahre alt, 7 Kunden unter 30 Jahre und zwei Kunden unter 40 Jahre alt. 

 

Neben dem Angebot des JobCenters stehen den Kunden die Angebote der Volkshochschulen zur Verfügung, wo in Tages- und Abendlehrgängen der Hauptschulanschluss erworben werden kann. Während der Teilnahme an diesen Kursen erhalten die Kunden des JobCenters weiterhin Arbeitslosengeld II.

 

Kunden unter 25 Jahre haben zusätzlich die Möglichkeit den Hauptschulabschluss in Berufsvorbereitungsmaßnahmen (BVB) nachzuholen. Im September/Oktober starteten 8 Maßnahmen mit insgesamt 536 Plätzen. Diese werden gemeinschaftlich von der Berufsberatung der Agentur Berlin (Nord), zuständig für Spandau und Charlottenburg/Wilmersdorf und den JobCentern Pankow, Reinickendorf, C/W und Spandau besetzt. 47 Jugendliche aus dem JobCenter Spandau und 53 Spandauer Jugendliche, die durch die Berufsberatung betreut werden, sind derzeit in einer solchen BVB.

 

Das Angebot des JobCenters für Jugendliche zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses wird ergänzt durch verschiedene ESF-geförderte Projekte. Das JobCenter leistet dabei die Co-Finanzierung in Form der Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes II während der Teilnahme am Projekt.

 

Das Bezirksamt wird sich ungeachtet dessen auch weiterhin in der Trägerversammlung dafür einsetzen, dass in allen möglichen Fällen der Schulabschluss nachgeholt werden kann und wird auch die Position der BVV hinsichtlich der Ermutigung und Bestärkung vertreten. Weitergehende Möglichkeiten bestehen für das Bezirksamt nicht.

 

Wir bitten, den Beschluss daher als erledigt anzusehen.

 

 

Berlin-Spandau, 11. Mai 2011

Das Bezirksamt

 

 

 

Birkholz                                                                                                                              Matz

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadtrat

2

einstimmig

einstimmig

Begründung:

 

 
 

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