Drucksache - 2606/XVIII
Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich
für das Haushaltsjahr 2010
im Kapitel 4042 Jugendamt - Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte nach dem SGB VIII und Inobhutnahme
bei Titel 67187 T Einsatz von Erziehungsbeiständen und Betreuungshelfern/-helferinnen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
bis zur Höhe von 150.000,00 EUR
werden genehmigt. einstimmig |
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Bezirksamt Spandau
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