Drucksache - 2545/XVIII
Das Bezirksamt ist bei der Bearbeitung von Wohngeldanträgen an die gesetzlichen Vorschriften gebunden. Bei Wohngeld handelt es sich um eine durch den Gesetzgeber vorgesehene pauschalierte Leistung, einem einkommensabhängigen, anteiligen Zuschuss zur Miete.
Die Ermittlung und Berechnung des Einkommens erfolgt nach §§ 13 bis 18 WoGG (Wohngeldgesetz). Wohngeld wird grundsätzlich für den Zeitraum von 12 Monaten bewilligt, daher ist das Einkommen für diesen Zeitraum zu ermitteln. Hierbei wird das zum Zeitpunkt der Antragstellung für den Bewilligungszeitraum zu erwartende Gesamteinkommen als Summe des Jahreseinkommens zu Grunde gelegt.
Anders als bei der Grundsicherung wird bei der Gewährung von Wohngeld nicht das monatliche Einkommen, sondern das Gesamteinkommen für den Bewilligungszeitraum (12 Monate) betrachtet. Wechselnde und einmalige Einkünfte werden bei der Ermittlung des Gesamteinkommens einbezogen. Das monatliche Gesamteinkommen ist ein Zwölftel des errechneten Gesamteinkommens. Insofern hat wechselndes Einkommen nicht zur Folge, dass ein Wohngeldanspruch beispielsweise lediglich für einzelne Monate besteht, sondern ggf. immer für den gesamten Bewilligungszeitraum.
Das WoGG kennt keine Aussetzung einer Leistungsbewilligung. Deshalb ist nach einer Ablehnung immer ein erneuter Antrag zu stellen und zu diesem Zeitpunkt auch erneut die Einkommensverhältnisse zu prüfen.
Die gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass die Einkommensverhältnisse nachzuweisen sind. Daher kann auf die Vorlage von Nachweisen hinsichtlich der eingetretenen Veränderungen beim Einkommen nicht verzichtet werden. Leider ist es auch unvermeidbar, dass Antragsteller mit unregelmäßigen Einkünften möglicherweise eine größere Anzahl von Nachweisen einzureichen haben.
Insoweit lassen die gesetzlichen Regelungen eine Änderung des Verfahrens nicht zu.
Wir bitten, den Beschluss daher als erledigt anzusehen.
Berlin-Spandau, 11. Mai 2011 Das Bezirksamt
Birkholz Matz Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat 2 3 Gegenstimmen (2 Bezv. der Fraktion der SPD, 1 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD)
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