Drucksache - 2427/XVIII  

 
 
Betreff: Kontrolle in Spandauer Spielhallen
(Antrag der Fraktion der SPD vom 30.08.2010)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:J u l i u s 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
08.09.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Wirtschaft, Ordnungsamtsangelegenheiten und zentrale Aufgaben Vorberatung
11.11.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnungsamtsangelegenheiten und zentrale Aufgaben zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag SPD v. 30.08.2010

Das Bezirksamt wird beauftragt, durch das Ordnungsamt regelmäßig und unangekündigt Kontrollen in den Spielhallenbetrieben durchzuführen und in diesem Zusammenhang dabei festgestellte Rechtsverstöße und Ordnungswidrigkeiten zeitnah zu ahnden

Das Bezirksamt wird beauftragt, durch das Ordnungsamt regelmäßig und unangekündigt Kontrollen in den Spielhallenbetrieben durchzuführen und in diesem Zusammenhang dabei festgestellte Rechtsverstöße und Ordnungswidrigkeiten zeitnah zu ahnden. Bei dieser Tätigkeit ist die Zusammenarbeit mit der Polizei und die Koordination mit den Ordnungsämtern anderer Bezirke zu suchen.

Begründung:

Begründung:

 

Verstöße gegen Rechtsbestimmungen, wie etwa der Ausschank von alkoholischen Getränken in Spielhallenbetrieben mit mehr als drei Glücksspielgeräten oder die Anwesenheit von Minderjährigen, gehören zu den regelmäßigen Feststellungen bei Kontrollen von Glücksspielbetrieben in Berlin. Sie verstärken das Unsicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger, das sie schon wegen des gehäuften Auftretens von Spielhallen in den Wohngebieten haben.

 
 

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