Drucksache - 2427/XVIII
Das
Bezirksamt wird beauftragt, durch das
Ordnungsamt regelmäßig und unangekündigt Kontrollen in den Spielhallenbetrieben
durchzuführen und in diesem Zusammenhang dabei festgestellte Rechtsverstöße und
Ordnungswidrigkeiten zeitnah zu ahnden. Bei dieser Tätigkeit ist die
Zusammenarbeit mit der Polizei und die Koordination mit den Ordnungsämtern
anderer Bezirke zu suchen. Begründung: Verstöße gegen Rechtsbestimmungen, wie etwa der Ausschank von
alkoholischen Getränken in Spielhallenbetrieben mit mehr als drei
Glücksspielgeräten oder die Anwesenheit von Minderjährigen, gehören zu den
regelmäßigen Feststellungen bei Kontrollen von Glücksspielbetrieben in Berlin.
Sie verstärken das Unsicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger, das sie
schon wegen des gehäuften Auftretens von Spielhallen in den Wohngebieten haben. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0