Drucksache - 2403/XVIII  

 
 
Betreff: Kinder - Bildung - Zukunft -
Festlegung der Einschulungsbereiche
(Antrag der Fraktion der FDP vom 30.08.2010)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPBzStR Hanke
Verfasser:BzStR Hanke 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
08.09.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bildung und Kultur Vorberatung
09.11.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur vertagt   
11.01.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.02.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
22.06.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
25.01.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag FDP v. 30.08.2010
BE BUK v. 11.01.2011
Vorl. z. K. v. 09.06.2011
Vorl. z. K. v. 12.01.2012

Das Bezirksamt wird beauftragt festzulegen, dass die in Spandau befindlichen Grundschulen einen Einschulungsbereich im Sinne des § 55a Abs

1. Zwischenbericht vom 09.06.2011

 

 

Das Bezirksamt ist beauftragt worden, im Zusammenhang mit dem neu zu erarbeitenden Schulentwicklungsplan zu prüfen, ob die Einschulungsbereiche für die Spandauer Schulen erweitert werden können, um somit Einzugsbereiche mit mehreren Grundschulen unterschiedlicher Schulprogramme und -profile zu schaffen.

 

Hierzu ist folgender Sachstand zu berichten:

 

Den Bezirken war durch eine Anfang 2010 erfolgte Änderung des Schulgesetzes die Möglichkeit eröffnet worden, gemeinsame Einschulungsbereiche für Grundschulen zu bilden. Bisher hat nach Kenntnis des Bezirksamtes nur der Bezirk Mitte von dieser Neuregelung Gebrauch gemacht. Im Bezirk Spandau sollte dagegen erst im Rahmen der Erarbeitung eines bezirklichen Schulentwicklungsplans im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans des Landes Berlin für die Jahres 2012 bis 2017 geprüft werden, ob die Bildung gemeinsamer Einschulungsbereiche zweckmäßig und praktikabel ist.

 

Im Zuge der Einrichtung des Schuljahres 2011/12 haben erste verwaltungsgerichtliche Erfahrungen des Bezirksamtes Mitte, welches in 2010 die 36 Grundschulen des Bezirks in 11 Einschulungsbereiche zusammengefasst hatte - 6 Einschulungsbereiche mit mehreren Grundschulen, dabei wurden u. a. acht Grundschulen zu einem Einschulungsbereich zusammengefasst, und 5 Einschulungsbereiche mit nur einer Grundschule -, inzwischen gezeigt, dass die gesetzliche Möglichkeit zur Bildung gemeinsamer Einschulungsbereiche prinzipiell nicht in Frage gestellt wird. Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin aus dem August 2011 muss jedoch bei einem Neuzuschnitt bzw. einer Zusammenfassung von Einschulungsbereichen weiterhin der Grundsatz altersangemessener Schulwege („Kurze Beine - Kurze Wege“) beachtet werden. Als altersangemessen wird seitens des VG für Grundschüler eine Schulweglänge von bis zu einem Kilometer angesehen. Konsequenz aus dem VG-Beschluss war für den Bezirk Mitte inzwischen die Verkleinerung der Einschulungsbereiche. Generell wird jedoch an der Zusammenfassung der Einschulungsbereiche festgehalten, da hierdurch die insbesondere im Bezirk Mitte in den vergangenen Jahren angefallene hohe Zahl an Ablehnungsbescheiden im Zusammenhang mit dem Wunsch zum Wechsel in eine andere öffentliche Grundschule des Bezirks von rd. 650 (bei rd. 1.500 Anträgen) auf unter 200 und der damit zusammenhängende zeitliche und personelle Verwaltungsaufwand für Widerspruchs- und Gerichtsverfahren merklich verringert werden konnte. Allerdings ist dafür ein wesentlich höherer Arbeitsaufwand bei der Zuordnung der Wünsche bei mehreren Grundschulen in einem Einschulungsbereich zu verzeichnen.

 

Im Bezirk Spandau dagegen liegt die Zahl der Ablehnungen von Wechselwünschen deutlich unter diesen Zahlen. Beispielsweise gab es bei der Einrichtung des Schuljahres 2011/12 bei rd. 440 Wechsel-Anträgen von Kindern mit Spandauer Wohnsitz in eine andere öffentliche Grundschule des Bezirks lediglich rd. 25 Ablehnungen an 4 übernachgefragten Grundschulen. Die Zahl der Ablehnungen würde sich derzeit auch bei einer Zusammenfassung von Einschulungsbereichen kaum verringern. Dementsprechend wäre die Bildung von gemeinsamen Einschulungsbereichen allein zur Reduzierung des zeitlichen und personellen Verwaltungsaufwandes im Bezirksamt nicht erforderlich und nötig.

 

Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 4 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) ist bestimmt, dass für jede Grundschule der Einschulungsbereich von den Bezirken unter Berücksichtigung des Schulentwicklungsplans festgelegt wird; der Bezirksschulbeirat ist zuvor zu hören. Die im Rahmen der Erarbeitung eines bezirklichen Schulentwicklungsplans im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans des Landes Berlin für die Jahre 2012 bis 2017 avisierte Prüfung, ob die Bildung gemeinsamer Einschulungsbereiche zweckmäßig und praktikabel sein könnte (siehe 1. Zwischenbericht vom 09.06.2011), ist jedoch noch nicht erfolgt. Die Planungsarbeiten sowohl in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft als auch in den Bezirken haben sich weiter zeitlich verzögert, da das Ergebnis der Wahlen und die zur Neubildung des Senats ausgehandelte Koalitionsvereinbarung bezogen auf den Schulbereich abgewartet werden sollte. Der von der Senatsbildungsverwaltung für November 2011 ursprünglich angekündigte Vorentwurf ist deshalb nicht vorgelegt worden. Seitens des Bezirksamtes ist vorgesehen, in den kommenden Monaten einen ersten Entwurf für einen bezirklichen Schulentwicklungsplan zu erarbeiten und den bezirklichen Gremien vorzulegen. Die Bildung gemeinsamer Einschulungsbereiche für mehrere Grundschulen mit unterschiedlichen Schulprogrammen und -profilen kann dann eingehend diskutiert und im Bedarfsfall auch durch das Bezirksamt oder die Gremien beschlossen werden. Eines gesonderten Prüfauftrages bedarf es nach Auffassung des Bezirksamtes deshalb nicht mehr.

 

Das Bezirksamt bittet daher, die Vorlage als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Berlin-Spandau, den 12. Januar 2012

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank              Hanke

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat

einstimmig

 

Begründung:

 

 
 

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