Drucksache - 2389/XVIII
1. Zwischenbericht:
Drucksache - Nr. 2232/98 vom 16.09.1998 2. Zwischenbericht:
Drucksache - Nr. 2474/98 vom 16.12.1998 3. Zwischenbericht: Drucksache - Nr. 2834/99 vom 19.05.1999 4. Zwischenbericht: Drucksache - Nr.
3098/99 vom 17.09.1999 5. Zwischenbericht: Drucksache - Nr.
0098/00 vom 21.01.2000 6. Zwischenbericht: Drucksache - Nr.
0625/00 vom 22.09.2000 7. Zwischenbericht: Drucksache - Nr.
0626/00 vom 22.09.2000 8. Zwischenbericht: Drucksache - Nr.
0830/01 vom 24.01.2001 Auf Antrag des
Ausschusses für Natur- und Umweltschutz, Gartenbau und Grünplanung wurde 1998
von der BVV beschlossen, bestehende Berichtspflichten zu den Themen
Abfallvermeidung, Energieeinsparung sowie zur lokalen Agenda in jeweils einem
Bericht zu bündeln und schriftlich zu berichten. Die Koordinierung dieser
Berichte oblag dem Umweltamt, das hierfür den Sachstand bei den für die
Umsetzung zuständigen Fachabteilungen abfragte. Dieser Aufwand kann
derzeit – insbesondere vor dem Hintergrund zahlreicher neuer Beschlüsse im
Bereich Energieeinsparung – nicht mehr geleistet werden. Es ist auch nicht
weiter zielführend, diesen Aufwand zu betreiben, da es sich bei der
Abfallvermeidung und Energieeinsparung um originäre Aufgaben der
gebäudeverwaltenden Fachabteilungen handelt, über deren Aufgabenerfüllung in
den Fachausschüssen informiert wird. Zwischenzeitlich wurden die Maßnahmen zu
diesen Umweltbereichen durch gesetzliche Vorgaben (Energieeinsparverordnung)
oder Verwaltungsvorschriften (Ausführungsvorschriften für umweltfreundliche
Beschaffungen und Auftragsvergaben nach der Verdingungsordnung für Leistungen –
AVUmVOL) sowie interne Vorgaben des Bezirksamtes (s. hierzu Maßnahmenkatalog
zum kosten- und ressourcensparenden Handeln im Bereich der bezirklichen
Einrichtungen als Beitrag einer lokalen Agenda in Spandau v. 3.1.2006)
weitgehend normiert sowie in die tägliche Arbeit integriert und routinisiert,
so dass eine Beratungsfunktion des Umweltamtes nicht weiter erforderlich ist. Im Bereich der
Gebäudeverwaltung wurde durch die Einrichtung einer Energieleitstelle sowie die
Bildung der SE FM die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Bestandserfassung,
Planung und Ausführung von energetisch relevanten Maßnahmen wie Einbau von
Wärmetauschern oder Solaranlagen, Austausch von Heizkesseln und Wärmedämmung
bis hin zu wassersparenden Armaturen in einer Hand liegen und damit Prioritäten
gesetzt werden können. Der Begriff lokale
Agenda umfasst nicht nur das dargestellte ressourcensparende Handeln der
Verwaltungen zum Schutze der Umwelt sondern fordert von den Verwaltungen auch
einen Konsultationsprozess der Bürger für eine übergreifende nachhaltige,
zukunftsfähige Entwicklung in den Städten und Gemeinden. Diese Aufgabe wurde mit
Hilfe der von der Senatsverwaltung im Rahmen von ABM-Maßnahmen zu Verfügung
gestellten Koordinatoren 1997 bis 2000 wahrgenommen. Dadurch konnte die
Zusammenarbeit zwischen Bezirksamt und externen Akteuren angestoßen und
begleitet werden. Innerhalb des Bezirksamtes konnte eine Fach übergreifende
Zusammenarbeit bei Nachhaltigkeitsprojekten initiiert werden. Hierüber wird
ebenfalls in den entsprechenden Fachausschüssen bei Bedarf berichtet. Aufgrund der
Arbeitsverdichtung und der bestehenden haushaltswirtschaftlichen Restriktionen
stehen weder im Umweltamt noch im Bereich der SE FM freie Kapazitäten zur
Verfügung. Deshalb sollte - im Sinn eines schonenden Umgangs mit der Ressource
Arbeitskraft - der Schwerpunkt bei der Konzeption und Durchführung von Projekten
liegen. Entsprechende Maßnahmen zur Energieeinsparung werden regelmäßig im
zuständigen Ausschuss für Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement erörtert. Das Bezirksamt bittet
– unter Würdigung des dargestellten Sachverhalts – auf eine weitere jährliche
Berichterstattung zu verzichten und diesen Bericht als Schlussbericht
anzuerkennen. Berlin-Spandau,
den 25. August 2010 Das
Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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