Drucksache - 2387/XVIII  

 
 
Betreff: Über die Zustimmung zur Straßenbaumaßnahme Grunderneuerung bzw. Verbesserung der Fahrbahn der Schmidt-Knobelsdorf-Straße ab Haus-Nr. 6 einschließlich (Beginn der Fahrbahnaufweitung zum Kreuzungsbereich Seeburger Straße) bis vor Haus-Nr. 20
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Vorlage - zur Beschlussfassung -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
08.09.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z.B. v. 12.07.2010
Anl. z. Vorl. z.B. v. 12.07.2010

Anlage:

Anlage:            Bauprogramm vom 01.07.2010

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Entsprechend dem Bauprogramm vom 01.07.2010 wird die Zustimmung zur Straßenbaumaß­nahme Grunderneuerung bzw. Verbesserung der Fahrbahn der Schmidt-Knobelsdorf-Straße ab Haus-Nr. 6 einschließlich (Beginn der Fahrbahnaufweitung zum Kreuzungsbereich Seeburger Straße) bis vor Haus-Nr. 20 gemäß § 3 Absatz 3 Satz 7 StrABG erteilt.

 

Begründung:

 

In allen anderen Bundesländern – mit Ausnahme von Baden-Württemberg – und somit auch im Land Brandenburg waren schon vor Erlass des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG) im Land Berlin die gesetzlichen Möglichkeiten für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen geschaffen worden, wobei Regelungen dafür fast ausschließlich in die jeweiligen Kommunalabgabengesetze aufgenommen worden sind.

 

Seit In-Kraft-Treten des StrABG am 25. März 2006 hat das Land Berlin zur teilweisen Deckung seines Aufwandes für die Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung (Ausbaumaßnahmen) an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsanlagen) Beiträge von den Grundstücksei­gentümern, den Erbbauberechtigten und den Inhabern eines ding­lichen Nutzungsrechts, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausge­bauten Verkehrsanlagen Vorteile geboten werden, zu erheben (§ 1 Abs. 1 Satz 1 StrABG).

 

In § 2 StrABG wird näher ausgeführt, was als Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung von Verkehrsanlagen im Sinne von § 1 StrABG zu verstehen ist.

In § 3 Abs. 3 Satz 1 bis 5 StrABG wird den (voraussichtlich) Beitragspflichtigen ein Informations- und Beteiligungsrecht eingeräumt:

 

“Die Beitragspflichtigen sind rechtzeitig vor Beginn einer Ausbaumaßnahme über deren Bereich, die Art und den Umfang sowie über die Höhe der zu erwartenden Kosten und die für das Grund­stück voraussichtlich anfallenden Beiträge schriftlich zu informieren. Dabei ist ihnen Gelegenheit zu geben, Stellung zu nehmen, Einwände zu äußern oder Vorschläge einzubringen. Die Äußerun­gen sind in die Entscheidung über die Ausbaumaßnahme einzu­beziehen. Die Beitragspflichtigen sind berechtigt, hierzu die Planungsunterlagen einzusehen. Die Behörde soll in der Regel eine Aus­bauvariante aufstellen und dabei kostengünstige Alternativausbauten benennen."

 

§ 3 Abs. 3 Satz 7 (erster Halbsatz) StrABG lautet:

“Vor der Entscheidung über die durchzuführende Ausbauvariante ist die Zu­stimmung der Bezirksverordnetenversammlung einzuholen.”

 

Die nach dem Bauprogramm im Sinne von § 3 StrABG für die Schmidt-Knobelsdorf-Straße ab Haus-Nr. 6 einschließlich (Beginn der Fahrbahnaufweitung zum Kreuzungsbereich Seeburger Straße) bis vor Haus-Nr. 20 im Bezirk Spandau vorgesehenen Straßenbauarbeiten des Tiefbauamtes umfassen den Neubau (Grunderneuerung bzw. Verbesserung) der Fahr­bahn nach den derzeit geltenden technischen Vorschriften (BerlStrG, RStO 01). Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme werden von den Berliner Wasserbetrieben (BWB) u.a. 14 Abläufe abgebrochen und neu eingebaut.

Bis auf geringfügige Gehwegflächen im Bereich der Bushaltestellen sind die übrigen Teileinrichtungen von dieser Baumaßnahme nicht betroffen.

 

Die technische Beschreibung der Baumaßnahme befindet sich im Bauprogramm, das als Anlage beigefügt ist.

 

Mit den erforderlichen Maßnahmen wurde entsprechend dem am 16.03.2010 aufgestellten vorläufigen Bauprogramm zwischenzeitlich bereits begonnen, weil sie zum Teil aus Mitteln des Konjunkturpakets II – Portfolio “Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straße” finanziert werden. Diese Mittel stehen nur für 2009 und 2010 zur Verfügung, die Baumaßnahme muss noch in 2010 abgerechnet werden. Darüber hinaus bedurfte es einer Abstimmung mit Vattenfall, die dort ihre Fernwärmeleitung verlegt hat. Um die Verkehrseinschränkungen so gering wie möglich zu halten, war nahtloses Weiterarbeiten erforderlich.

Der andere Teil der Baumaßnahme wird aus dem “Anti-Schlagloch-Programm” des Senats für die Beseitigung von Straßenschäden finanziert werden. Dieser Finanzierungsetat wurde am 23.02.2010 seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beschlossen und die Maßnahmen sollten sofort nach Ende der Frostperiode von den Bezirken vorbereitet und umgesetzt werden.

 

Der geplante Ausbau der Schmidt-Knobelsdorf-Straße soll die im 1. Bereich nicht mehr tragfähige Konstruktion wieder in einen verkehrssicheren, den derzeit geltenden technischen Vorschriften entsprechenden Zustand versetzen und im 2. Bereich durch Einbau einer Asphaltkonstruktion statt des vorhandenen Großsteinpflasters zu einer Verringerung des Straßenlärms führen.

 

Die (voraussichtlich) Beitragspflichtigen wurden mit Anhörungsschreiben Ende April 2010 und zusätzlich in einer Bürgerversammlung am 17.05.2010 über die geplanten durchzuführenden Straßenbauarbeiten in der Schmidt-Knobelsdorf-Straße informiert.

 

Insgesamt meldeten sich, innerhalb der in der Anliegerversammlung am 17.05.2010 um eine Woche auf insgesamt 3 Wochen verlängerten Anhörungsfrist (vom 04.05. bis zum 21.05.2010), 8 “Anlieger” (Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte) (1 persönlich, 2 schriftlich und 5 telefonisch, von denen 2 vermögensverwaltende Stellen des Landes Berlin waren).

Es sind insgesamt nur 13 Anlieger zur Anliegerversammlung am 17.05.2010 erschienen.

 

Die meisten Anlieger erkundigten sich lediglich, welcher Bereich überhaupt ausgebaut werden soll, was gemacht werden soll und weshalb auch sie zahlen sollen, obwohl sie an der auszubauenden Teilstrecke gar nicht anliegen. Zum Teil wurde auch keine Notwendigkeit für einen Neu- bzw. Umbau gesehen, es wurde der Umbau zur Hauptverkehrsstraße be­fürchtet. Es wurde gefragt, was mit den Kosten für die Vattenfall-Baumaßnahme passiert (teilweiser Aufbruch der Fahrbahn für die Verlegung von Erdwärmeleitungen, dadurch im Ergebnis verringerte beitragsfähige Kosten). Vereinzelt wurden auch beitragsrechtliche Fra­gen zur Nutzflächenberechnung etc. gestellt. Von einem Anlieger wurde im Hinblick auf den zu erwartenden Wegfall der Geschwindigkeitsbeschränkung (Tempo 30 im Großsteinpflas­terbereich) eine stärkere Verkehrsbelastung, Belästigung durch Verkehrslärm und Gefahren für Schulkinder befürchtet, weshalb er Tempo 30, und zwar durchgängig in der gesamten Straße, haben wollte. Er wurde jedoch in der Bürgerversammlung durch die überwiegende Anzahl der anwesenden Anlieger darauf hingewiesen, dass sie eine derartige Geschwindigkeitsbeschränkung ablehnen.

 

In der Anliegerversammlung und danach persönlich gegenüber dem Sachgebiet Neubau und Entwurf äußerte der Besitzer der dort ansässigen Gärtnerei, dass er bedingt durch die Bauarbeiten – zusätzlich zu Umsatzeinbußen durch das zu kalte Frühjahr - weitere Umsatzein­bußen erwartet und Probleme für seinen Betrieb sieht. In diesem Zusammenhang bat er um Sicherstellung von Parkmöglichkeiten für seine Kunden für die Dauer der Bauarbeiten, was leider aus Verkehrssicherungsgründen nicht für die gesamte Bauzeit möglich ist. Während der gesamten Bauzeit besteht im Baubereich Halteverbot. Während der Fräsarbeiten sowie dem Einbau der  Asphaltdeck- und binderschicht werden zeitweise Einschränkungen der Zuwegigkeit zu den Grundstücken in Kauf zu nehmen sein. Diese werden durch den Auf­tragnehmer des Straßenbaus im Vorfeld mit den Anliegern abgestimmt und so gering wie möglich gehalten.

 

Es ergaben sich keine Vorschläge für eine Änderung der ursprünglichen, mit vorläufigem Bauprogramm vom 16.03.2010 beschriebenen Ausbauplanung.

Das Fehlen einer Ausbaualternative wurde nicht bemängelt.

 

Aufgrund jüngster Informationen durch die Berliner Wasserbetriebe wird es sich – entgegen dem Inhalt der Anhörungsschreiben und der Bürgerversammlung – bei den Maßnahmen der Berliner Wasserbetriebe beitragsrechtlich nicht um eine Erneuerung der Teileinrichtung Straßenregenentwässerung mehr handeln. Stattdessen müssen diese zum überwiegenden Teil als Folgemaßnahmen des Fahrbahnbaus zu den Kosten der Fahrbahn gerechnet werden, was aufgrund der unterschiedlichen prozentualen Anteile der Beitragspflichtigen an den Kosten (Fahrbahn 50 %, Entwässerung 55 %) zu einer geringfügigen Verringerung der ge­schätzten Anliegerbeiträge führen wird. Wegen der ohnehin sehr geringen geschätzten Anliegerbeiträge wird keine Neuberechnung der geschätzten Anliegerbeiträge durchgeführt.

 

 

Berlin-Spandau, den 12. Juli 2010

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz                                                                                                           Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                                Bezirksstadtrat


 

 
 

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