Drucksache - 2387/XVIII
Anlage: Bauprogramm
vom 01.07.2010 Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Entsprechend dem Bauprogramm vom 01.07.2010
wird die Zustimmung zur Straßenbaumaßnahme Grunderneuerung bzw. Verbesserung
der Fahrbahn der Schmidt-Knobelsdorf-Straße ab Haus-Nr. 6 einschließlich
(Beginn der Fahrbahnaufweitung zum Kreuzungsbereich Seeburger Straße) bis vor
Haus-Nr. 20 gemäß § 3 Absatz 3 Satz 7 StrABG erteilt. Begründung: In allen anderen Bundesländern – mit Ausnahme
von Baden-Württemberg – und somit auch im Land Brandenburg waren schon vor
Erlass des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG) im Land Berlin die
gesetzlichen Möglichkeiten für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
geschaffen worden, wobei Regelungen dafür fast ausschließlich in die jeweiligen
Kommunalabgabengesetze aufgenommen worden sind. Seit In-Kraft-Treten des StrABG am 25. März
2006 hat das Land Berlin zur teilweisen Deckung seines Aufwandes für die Verbesserung,
Erweiterung und Erneuerung (Ausbaumaßnahmen) an öffentlichen Straßen, Wegen und
Plätzen (Verkehrsanlagen) Beiträge von
den Grundstückseigentümern, den Erbbauberechtigten und den Inhabern eines dinglichen
Nutzungsrechts, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten
Verkehrsanlagen Vorteile geboten werden, zu erheben (§ 1 Abs. 1 Satz 1
StrABG). In § 2 StrABG wird näher ausgeführt, was als
Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung von Verkehrsanlagen im Sinne von § 1
StrABG zu verstehen ist. In § 3 Abs. 3 Satz 1 bis 5 StrABG wird den
(voraussichtlich) Beitragspflichtigen ein Informations- und Beteiligungsrecht
eingeräumt: “Die Beitragspflichtigen sind rechtzeitig vor
Beginn einer Ausbaumaßnahme über deren Bereich, die Art und den Umfang sowie
über die Höhe der zu erwartenden Kosten
und die für das Grundstück voraussichtlich anfallenden Beiträge
schriftlich zu informieren. Dabei ist ihnen Gelegenheit zu geben, Stellung zu
nehmen, Einwände zu äußern oder Vorschläge einzubringen. Die Äußerungen sind
in die Entscheidung über die Ausbaumaßnahme einzubeziehen. Die
Beitragspflichtigen sind berechtigt, hierzu die Planungsunterlagen einzusehen.
Die Behörde soll in der Regel eine Ausbauvariante aufstellen und dabei
kostengünstige Alternativausbauten benennen." § 3 Abs. 3 Satz 7 (erster Halbsatz) StrABG
lautet: “Vor
der Entscheidung über die durchzuführende Ausbauvariante ist die Zustimmung
der Bezirksverordnetenversammlung einzuholen.” Die nach dem Bauprogramm im Sinne von § 3
StrABG für die Schmidt-Knobelsdorf-Straße ab Haus-Nr. 6 einschließlich (Beginn
der Fahrbahnaufweitung zum Kreuzungsbereich Seeburger Straße) bis vor Haus-Nr.
20 im Bezirk Spandau vorgesehenen Straßenbauarbeiten des Tiefbauamtes umfassen
den Neubau (Grunderneuerung bzw. Verbesserung) der Fahrbahn nach den derzeit
geltenden technischen Vorschriften (BerlStrG,
RStO 01). Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme werden von den Berliner
Wasserbetrieben (BWB) u.a. 14 Abläufe abgebrochen und neu eingebaut. Bis auf geringfügige Gehwegflächen im Bereich
der Bushaltestellen sind die übrigen Teileinrichtungen von dieser Baumaßnahme
nicht betroffen. Die
technische Beschreibung der Baumaßnahme befindet sich im Bauprogramm, das als
Anlage beigefügt ist. Mit den erforderlichen Maßnahmen wurde
entsprechend dem am 16.03.2010 aufgestellten vorläufigen Bauprogramm
zwischenzeitlich bereits begonnen, weil sie zum Teil aus Mitteln des
Konjunkturpakets II – Portfolio “Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straße”
finanziert werden. Diese Mittel stehen nur für 2009 und 2010 zur Verfügung, die
Baumaßnahme muss noch in 2010 abgerechnet werden. Darüber hinaus bedurfte es
einer Abstimmung mit Vattenfall, die dort ihre Fernwärmeleitung verlegt hat. Um
die Verkehrseinschränkungen so gering wie möglich zu halten, war nahtloses
Weiterarbeiten erforderlich. Der andere Teil der Baumaßnahme wird aus dem
“Anti-Schlagloch-Programm” des Senats für die Beseitigung von Straßenschäden
finanziert werden. Dieser Finanzierungsetat wurde am 23.02.2010 seitens der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beschlossen und die Maßnahmen sollten
sofort nach Ende der Frostperiode von den Bezirken vorbereitet und umgesetzt
werden. Der geplante Ausbau der
Schmidt-Knobelsdorf-Straße soll die im 1. Bereich nicht mehr tragfähige
Konstruktion wieder in einen verkehrssicheren, den derzeit geltenden
technischen Vorschriften entsprechenden Zustand versetzen und im 2. Bereich
durch Einbau einer Asphaltkonstruktion statt des vorhandenen Großsteinpflasters
zu einer Verringerung des Straßenlärms führen. Die
(voraussichtlich) Beitragspflichtigen wurden mit Anhörungsschreiben Ende April
2010 und zusätzlich in einer Bürgerversammlung am 17.05.2010 über die geplanten
durchzuführenden Straßenbauarbeiten in der Schmidt-Knobelsdorf-Straße
informiert. Insgesamt meldeten sich, innerhalb der in der
Anliegerversammlung am 17.05.2010 um eine Woche auf insgesamt 3 Wochen
verlängerten Anhörungsfrist (vom 04.05. bis zum 21.05.2010), 8 “Anlieger”
(Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte) (1 persönlich, 2 schriftlich und 5
telefonisch, von denen 2 vermögensverwaltende Stellen des Landes Berlin waren). Es sind insgesamt nur 13 Anlieger zur Anliegerversammlung am
17.05.2010 erschienen. Die meisten Anlieger erkundigten sich lediglich, welcher
Bereich überhaupt ausgebaut werden soll, was gemacht werden soll und weshalb
auch sie zahlen sollen, obwohl sie an der auszubauenden Teilstrecke gar nicht
anliegen. Zum Teil wurde auch keine Notwendigkeit für einen Neu- bzw. Umbau
gesehen, es wurde der Umbau zur Hauptverkehrsstraße befürchtet. Es wurde
gefragt, was mit den Kosten für die Vattenfall-Baumaßnahme passiert (teilweiser
Aufbruch der Fahrbahn für die Verlegung von Erdwärmeleitungen, dadurch im
Ergebnis verringerte beitragsfähige Kosten). Vereinzelt wurden auch
beitragsrechtliche Fragen zur Nutzflächenberechnung etc. gestellt. Von einem
Anlieger wurde im Hinblick auf den zu erwartenden Wegfall der
Geschwindigkeitsbeschränkung (Tempo 30 im Großsteinpflasterbereich) eine
stärkere Verkehrsbelastung, Belästigung durch Verkehrslärm und Gefahren für
Schulkinder befürchtet, weshalb er Tempo 30, und zwar durchgängig in der
gesamten Straße, haben wollte. Er wurde jedoch in der Bürgerversammlung durch
die überwiegende Anzahl der anwesenden Anlieger darauf hingewiesen, dass sie
eine derartige Geschwindigkeitsbeschränkung ablehnen. In der Anliegerversammlung und danach
persönlich gegenüber dem Sachgebiet Neubau und Entwurf äußerte der Besitzer der
dort ansässigen Gärtnerei, dass er bedingt durch die Bauarbeiten – zusätzlich
zu Umsatzeinbußen durch das zu kalte Frühjahr - weitere Umsatzeinbußen
erwartet und Probleme für seinen Betrieb sieht. In diesem Zusammenhang bat er
um Sicherstellung von Parkmöglichkeiten für seine Kunden für die Dauer der
Bauarbeiten, was leider aus Verkehrssicherungsgründen nicht für die gesamte
Bauzeit möglich ist. Während der gesamten Bauzeit besteht im Baubereich
Halteverbot. Während der Fräsarbeiten sowie dem Einbau der Asphaltdeck- und binderschicht werden
zeitweise Einschränkungen der Zuwegigkeit zu den Grundstücken in Kauf zu nehmen
sein. Diese werden durch den Auftragnehmer des Straßenbaus im Vorfeld mit den
Anliegern abgestimmt und so gering wie möglich gehalten. Es ergaben sich keine Vorschläge für eine Änderung der
ursprünglichen, mit vorläufigem Bauprogramm vom 16.03.2010 beschriebenen
Ausbauplanung. Das Fehlen einer Ausbaualternative wurde nicht
bemängelt. Aufgrund
jüngster Informationen durch die Berliner Wasserbetriebe wird es sich –
entgegen dem Inhalt der Anhörungsschreiben und der Bürgerversammlung – bei den
Maßnahmen der Berliner Wasserbetriebe beitragsrechtlich nicht um eine
Erneuerung der Teileinrichtung Straßenregenentwässerung mehr handeln. Stattdessen
müssen diese zum überwiegenden Teil als Folgemaßnahmen des Fahrbahnbaus zu den
Kosten der Fahrbahn gerechnet werden, was aufgrund der unterschiedlichen
prozentualen Anteile der Beitragspflichtigen an den Kosten (Fahrbahn 50 %,
Entwässerung 55 %) zu einer geringfügigen Verringerung der geschätzten
Anliegerbeiträge führen wird. Wegen der ohnehin sehr geringen geschätzten
Anliegerbeiträge wird keine Neuberechnung der geschätzten Anliegerbeiträge
durchgeführt. Berlin-Spandau, den 12. Juli 2010 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister
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