Drucksache - 2372/XVIII
Das Bezirksamt wurde mit dem o.a. Beschluss beauftragt,
a) sich bei den zuständigen Stellen für die umgehende Genehmigung von Außeneinstellungen zur Behebung des akuten Personalnotstandes in den Regionalen Sozialen Diensten einzusetzen,
b) die Stellenbesetzung von der Haushaltskonsolidierungsmaßnahme (4 Monate Sperrfrist) in diesen begründeten Ausnahmefällen auszunehmen,
c) sich bei den zuständigen Stellen für die gemeinsame Erstellung einer mittelfristigen Personalplanung der Bezirke und Senatsverwaltungen einzusetzen, aus der die Planungen bezüglich der abzubauenden und neu zu schaffenden Stellen für Erzieher/-innen und Sozialarbeiter/-innen / Sozialpädagogen/-innen sowie die Anforderungen und entsprechenden Fortbildungsangebote für die neu zu besetzenden Stellen ersichtlich sind.
zu a)
Die Stellenvakanzen in den Regionalen Sozialen Diensten lassen sich grundsätzlich sowohl durch Außeneinstellungen als auch eine erfolgreiche Personalgewinnung bei den vorhandenen Landesbeschäftigten im Wege von Versetzungen/Umsetzungen tätigen. Die restriktiven Rahmenbedingungen der landesweiten Personalstrategien sollten den Schwerpunkt der Stellennachbesetzungsanstrengungen immer bei der zweiten Alternative setzen lassen.
Das vom Senat von Berlin beschlossene sogenannte Personalbedarfskonzept eröffnet in geringem Ausmaß Möglichkeiten, in den sog. "fachspezifischen Berufsgruppen", zu denen die sozialpädagogischen Berufe zählen, Außeneinstellungen zu realisieren. Über die Nutzung dieser für die Jahre 2010 bis 2013 zugelassenen Einstellungsoptionen wird das Bezirksamt für jedes betreffende Haushaltsjahr auf der Grundlage der jeweils aktuellen Bedarfsanmeldungen aus den Fachbereichen entscheiden. Für das laufende Haushaltsjahr entfielen auf die sozialpädagogischen Bereiche 1,50 von insgesamt zugestandenen 7,22 Vollzeitäquivalenten.
Weitere Außeneinstellungen für die "fachspezifischen Berufsgruppen" sieht das Konzept des Senats nicht vor. Auf eine Ausweitung der Einstellungskontingente abzielende Aktivitäten zu Gunsten einer bestimmten Berufsgruppe werden aktuell als aussichtslos eingestuft.
zu b)
Die bekannte personelle Notlage in den Regionalen Sozialen Diensten wird bei zu realisierenden Stellenbesetzungen in diesen Bereichen zu einer generellen Anerkennung als Ausnahmefall von der grundsätzlich beschlossenen viermonatigen Besetzungssperre führen.
zu c)
Das sogenannte Personalbedarfskonzept des Senats von Berlin für die Jahre 2010 bis 2013 deckt nach Auffassung aller Bezirksverwaltungen keinesfalls den Personalbedarf ab, der durch die bestehenden und noch hinzutretenden Stellenvakanzen entsteht. Dieses trifft auch auf die sozialpädagogisch geprägten Professionen zu.
Der Rat der Bürgermeister hat deshalb eine grundsätzliche Diskussion mit dem Regierenden Bürgermeister und der Senatsverwaltung für Finanzen über die generellen Fragen der Fortentwicklung des Personalbedarfskonzepts aufgenommen. Die Position der Bezirke spiegelt sich letztendlich auch in den Beschlüssen des 3. Bezirkskongresses am 16.06.2010 wider.
Die Anforderungen für die Tätigkeitsgebiete von Erzieher(inne)n und Sozialarbeiter(inne)n/Sozialpädagog(inn)en sind üblicherweise in den Anforderungsprofilen beschrieben. Die dort geforderten Studien-/ bzw. Ausbildungsabschlüsse sowie die benannten fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen beschreiben den Sollzustand an Qualifikationen, der die notwendigen Qualitätsstandards sichern soll. Fortbildungsbedarf wird in der Regel über individuelle Abgleiche zwischen der Sollbeschreibung (Anforderungsprofil) und dem tatsächlichen Vorhandensein vom Kompetenzen erkannt und über die einschlägigen Fortbildungseinrichtungen befriedigt. Diese einschlägigen Maßnahmen/Prozesse der Personalentwicklung bedürfen keiner weiteren generellen Planungsgrundlage.
Berlin - Spandau, den 30. August 2010
Birkholz Bezirksbürgermeister
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