Drucksache - 2297/XVIII
Die
Bezirksverordnetenversammlung Spandau beschließt gemäß § 12 Absatz 2 Nr. 7
BezVG die Errichtung einer "Bürgerstiftung Gutspark Neukladow". A. Begründung Der in
Spandau – Ortsteil Kladow – gelegene Gutspark Neukladow mit einer Gesamt-fläche
von ca. 186.000 m2 ist aufgrund seiner Lage und seiner Prägung durch
Landschafts- und Denkmalschutz und durch die Einbettung in die Berlin-Potsdamer
Kulturlandschaft sowie wegen einzigartig schöner Sichtbeziehungen zur Havel
eine der attraktivsten Liegenschaften Berlins. Der Gutspark war zu Beginn des
20. Jahrhunderts mit Gutshaus, Verwalterhaus, Torhäusern, Naturtheater und
Gartenpavillon ein Treffpunkt führender Köpfe des künstlerischen und geistigen
Berlins. Hier trafen
sich bei dem Kunstfreund Dr. Johannes Guthmann u.a. der Schriftsteller Gerhard
Hauptmann und der Maler Max Slevogt, die gemeinsam den Park neu gestalteten. Der
Gutspark wird seit der Aufgabe des Standortes durch die Arbeiterwohlfahrt nicht
mehr genutzt; das Verwalterhaus ging 2005 durch Brandstiftung unter und das
Gutshaus ist durch Vandalismus bedroht, zwischenzeitlich waren im Verlauf des
Hauptstadtumzugs Bundeswohnungen geplant, die jedoch im weiteren Verlauf nicht
realisiert wurden. Das
Bezirksamt Spandau hat sich vor einiger Zeit entschieden, diese historisch und
kulturell wichtige Stätte zu reaktivieren und hat gemeinsam mit privaten
Investoren ein Entwicklungskonzept erarbeitet, das mit bürgerschaftlichem
Engagement und mit Unterstützung durch das Land Berlin dazu führen soll, die
Garten- und Baudenkmäler Schritt für Schritt wiederherzustellen und für die
Allgemeinheit offen zu halten. Ein erster
Schritt war die Verpachtung des Plateaus, der Torhäuser und der Zuwegung mit
einer Gesamtfläche von ca. 14.900 m2 an die Kulturpark Berlin GmbH,
die bislang mehr als 40.000 € in die betriebliche Ingangsetzung der
Räumlichkeiten investiert hat, ohne dazu vertraglich verpflichtet zu sein. Die
Pachtlaufzeit beträgt 10 Jahre, verbunden mit einer einmaligen
Verlängerungsoption auf weitere 5 Jahre und einem Sonderkündigungsrecht für den
Fall, dass die Stiftung nicht errichtet wird. Der Pachtzweck ist ausschließlich
auf den Betrieb einer kulturellen Begegnungsstätte für Ausstellungen, Lesungen,
Theateraufführungen, Konzerte etc. und hiermit im Zusammenhang stehenden
(untergeordneten) gewerblichen Einrichtungen wie z.B. Kaffeehaus, Weinstube
o.ä. bezogen. Der Pachtzins beträgt (symbolisch) 1 Euro pro Jahr und der
Pächter trägt alle Liegenschaftskosten zu 50%, später perspektivisch zu 100%. Dieser
Pachtvertrag wird auf die zu errichtende bürgerlich-rechtliche Bürgerstiftung
übergehen, die dann einen Beitrag dafür leisten wird, dass das
bürgerschaftliche Engagement, die Eigeninitiative und der Gemeinsinn an der
Erhaltung von Kulturwerten gestärkt wird mit dem Ziel, durch Zustiftungen,
Spenden und Projekte dauerhaft die materiellen Voraussetzungen für die
denkmalgerechte Herstellung und Unterhaltung zu schaffen. Die
Stiftungserrichtung fügt sich ein in die Grundsätze und Leitprojekte zur
Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in Berlin wie sie in der Drs.
16/2874 vom 14.12.2009 des Abgeordnetenhauses von Berlin zum Ausdruck kommen. I. Strategische Zielsetzungen Die
Stiftung verfolgt folgende wesentliche strategische Zielsetzungen: Wiederherstellung
und Erhalt der Garten- und Baudenkmäler des Gutsparks Neukladow Förderung
von Naturschutz- und Landschaftspflege Durchführung
kultureller Veranstaltungen im Gutspark und seinen Gebäuden Aktivierung
bürgerschaftlichen Engagements durch Förderung von Eigeninitiative und
Gemeinsinn an der Erhaltung von Kulturwerten Zustiftungen
und Spenden schaffen die materiellen Voraussetzungen dafür, dass der
wiederhergestellte Gutspark ein Raum ist, der allen Spandauern, Berlinern und
Gästen für Kultur, Erholung und Freizeitnutzung zur Verfügung steht
(Öffentlichkeit des Zugangs). II. Instrumente zur
Zielverwirklichung Erreicht
werden sollen die Zielsetzungen durch die
Errichtung einer rechtsfähigen bürgerlich-rechtlichen Stiftung, die ein
Nutzungsrecht am Plateau des Gutsparks erhält, im kooperativen Zusammenwirken
mit einer eigens dafür bereitgestellten Betriebsgesellschaft (GmbH), die
bereits jetzt schon erfolgreich kulturelle Projekte im Gutspark veranstaltet, wobei
Stiftung und GmbH durch einen Kooperationsvertrag verbunden sind. Die in
Anlage 1 beigefügte Satzung ist mit der Stiftungsaufsicht bei der
Senatsverwaltung für Justiz (II D) abgestimmt; gleiches gilt für die
Anforderungen an die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt für
Körperschaften I. Das Stiftungsgeschäft mit den Namen der Stifter ist als
Anlage 2 beigefügt. III. Stiftungsstruktur Die
Stiftung ist als Bürgerstiftung konzipiert. Ihre Willensbildung im
Stiftungsrat stellt jedoch sicher, dass keine Entscheidungen in wesentlichen
Angelegenheiten gegen die Interessen des Landes Berlin getroffen werden können,
§ 7 Abs. 4 der Satzung. Das
Kuratorium hat beratende Funktion und soll Stifter und Experten an der
Willensbildung der Stiftung beteiligen. Beiräte (§ 11) können nach Bedarf
eingesetzt werden. Sollte wider Erwarten die Stiftung aufgehoben werden, ist
das Vermögen dem Land Berlin zu übertragen (§ 12 Abs. 4 der Satzung). Das Eigentum
am Plateau des Gutspark wie auch der gesamte Gutspark bleibt beim Land Berlin,
wird also nicht auf die Stiftung übertragen. Die Stiftung tritt in die
Verpächterstellung des Pachtvertrages ein, der gegenwärtig zwischen dem
Bezirksamt Spandau und der Kulturpark Berlin GmbH (Geschäftsführer und
Gesellschafter Frank Auffermann) besteht. Die
Einzelheiten werden im Stiftungsgeschäft geregelt (vgl. Anlage 2) und dereinst
zwischen Stiftung und Land Berlin vereinbart. Die
(wertverbessernden) Verwendungen der Stiftung in die Liegenschaft (z.B.
Wiederherstellung des Baudenkmals) gehen in das Eigentum des Landes Berlin
über, da sie nicht nur für einen vorübergehenden Zweck mit der Liegenschaft
verbunden werden, §§ 93 bis 96 BGB. Die Kosten
der Stiftung werden ausweislich des § 5 Abs. 5 des Entwurfs der
Stiftungssatzung minimal gehalten. IV. Finanzierungskonzept 1. Der Grundstock setzt sich aus 81.500
€ Barmitteln (25.000 € BA Spandau, Rest private Stifter) und aus einem
langfristigen Nutzungsrecht der Stiftung am Plateau zusammen. Die Anforderungen
des § 65 Abs. 1 LHO i.V.m. §§ 8,9 Berliner Stiftungsgesetz werden erfüllt. 2. Die Anschubfinanzierung des Landes
Berlin in Höhe von 25.000 € war und ist erforderlich, um die
Stifterbereitschaft zu aktivieren. Da die Bürgerstiftung auch eine vom Land
Berlin mitgetragene Stiftung ist (vgl. Zusammensetzung des Stiftungsrats und
Vetorecht der Vertreter des Landes Berlin in wesentlichen Stiftungsfragen), ist
es angemessen und folgerichtig, dass auch das Land seinen Beitrag leistet. Dies
vor allem vor dem Hintergrund, dass die Stiftung in ihrer Funktion als
Kapitalsammelbecken i.V.m. ihrer Zweckrichtung, die Denkmäler wieder
herzurichten, das Land Berlin mittelfristig und langfristig finanziell
entlastet. Denn weder der Bezirk noch der Senat sind gegenwärtig finanziell in
der Lage, die Bau- und Gartendenkmäler wiederherzustellen. Dies rechtfertigt
die Beteiligung am Grundstock als Anschub- und Anreizfinanzierung. Bürger und
Institutionen, insbesondere aus dem Spandauer Süden, sind bereit zu spenden,
sobald ihre Spende als steuerlich absetzbar durch die Stiftung anerkannt wird. 3. Während die Stiftung ausschließlich
gemeinnützige Ziele verfolgt, soll die Betriebsgesellschaft zuständig sein für 4. Das Finanzierungskonzept beruht
nicht darauf, innerhalb weniger Jahre den Gesamtsanierungsaufwand sozusagen
„auf einmal zu stemmen“, sondern es ist vielmehr ein sog. „modulares“ Vorgehen
in sinnvollen hintereinandergeschalteten Sanierungsschritten angestrebt, wobei
der Erwartungshorizont für Zustiftungen und Spenden bei etwa 20-30.000 € p.a.
liegt, der für die Fördermittel für die ersten Jahre bei ca. 1,3 Millionen €. 5. Das bedeutet zunächst eine zeitliche
Staffelung der Aufgaben in zwei Schritten im Hinblick auf a)
diejenigen
Maßnahmen, die für den Betrieb der Stiftung essentiell sind (Erlebbarkeit des
Stiftungszwecks) i.S. kurzfristiger Herstellung b)
diejenigen
Maßnahmen, die eine komplette denkmalgerechte Herstellung der Baulichkeiten und
des gesamten Gartendenkmals zum Ziel haben, wobei c)
unter
dem Primat der sparsamen Wirtschaft Stiftung, privates Mäzenatentum und das
Land Berlin mit einer gemeinsamen Zielrichtung (siehe Präambel der Stiftung)
zusammenarbeiten. 6. Für die denkmalgerechte Erneuerung
sowie eine kulturelle und touristische Nutzung des Gutshauses und des
abgebrannten Verwalterhauses, des Casinos sowie weiterer Nebengebäude werden
für die Instandsetzung und den Ausbau ca. 2 Mio. € benötigt. 7. Finanzierung über Fördermittel -
EFRE –
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) /
angesiedelt bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen -
KIP –
Kulturinvestitionsprogramm / angesiedelt bei der Senatskanzlei Berlin -
Städtebaulicher
Denkmalschutz in Berlin, angesiedelt bei der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung (VVSt Denk 2008) -
EFRE-GA-Förderschwerpunkt
Bereich Umwelt -
UEP –
Umweltentlastungsprogramm -
Einzelanträge
bei Lotto-Stiftung, Cornelsen-Stiftung, Deutsche Bundesstiftung Umweltschutz -
OSZ –
Beitrag Bautechnik mit Ersparnis des Lohnkostenanteils 8. Die Förderaussichten schließlich
sind gut. 9. Die Betriebsgesellschaft (Kulturpark
Berlin) hat seit
Abschluss des Pachtvertrages ca. 40.000 € in die betriebliche
Ingangsetzung der Räumlichkeiten und des Inven-tars investiert. Nach der
Planrechnung sind in den nächsten drei Jahren folgende Einnahmen der
Betriebsgesellschaft realistisch: 1. Gastronomie p.a.: €
12.000 V. Kultur im Gutspark Im Jahr
2009 wurden im Zeitraum von Mai bis Oktober 12 kulturelle Veranstaltungen mit
rd. 6000 Besuchern durchgeführt. Für 2010 sind bereits weitere 10
Veranstaltungen vereinbart und gebucht mit ca. weiteren 6000 Besuchern übers
Jahr. Damit ist ein guter Anfang gemacht, der künftig zusammen mit der Stiftung
langfristig in den Dienst der Liegenschaft gestellt werden kann. VI. Weitere
Kooperationsformen Die
gewählte Konstruktion ermöglicht den Ausbau weiterer Kooperationsformen, um
private finanzielle Mittel für die Kulturlandschaft Berlins zu mobilisieren. B.
Rechtsgrundlage § 12 Absatz
2 Nr. 7 BezVG C. Gesamtkosten Die
Senatsverwaltung für Finanzen hat die Vorlage für den Hauptausschuss des
Abgeordnetenhauses am 05.03.2010 mitgezeichnet und der Hauptausschuss hat die
Vorlage am 21.04.2010 zustimmend zur Kenntnis genommen Berlin - Spandau, den 3. Mai 2010 Birkholz Bezirksbürgermeister |
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