Drucksache - 2258/XVIII
Das Bezirksamt ist auftragsgemäß an die Verkehrslenkung Berlin -VLB- herangetreten mit der Bitte, verschiedene Verkehrsmaßnahmen im Bereich Brunsbütteler Damm - Nennhauser Damm - Am Zeppelinpark zu prüfen.
Die Stellungnahme der VLB zu Buchstabe a) des Beschlusses (abknickende Vorfahrt Nennhauser Damm/Am Zeppelinpark) ist als Anlage beigefügt.
Zu b) des Beschlusses (Wegweisung Nennhauser Damm/Am Zeppelinpark) kann mitgeteilt werden, dass bereits am 29.03.2011 eine Wegweisung zum Gewerbegebiet in dem genannten Knoten ausgeschildert worden ist.
Das Bezirksamt freut sich aber besonders, zu Buchstabe c) (Geschwindigkeitsbeschränkung) mitteilen zu können, dass am 24.11.2011 eine -zeitlich unbefristete- Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Nennhauser Damm zwischen Brunsbütteler Damm und Grundstück Nr. 148 eingerichtet worden ist.
Berlin-Spandau, den 24.02.2012 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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