Drucksache - 2257/XVIII  

 
 
Betreff: Ein Gymnasium für Staaken
(Antrag der Fraktion der CDU v. 10.05.2010)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzStR Hanke
Verfasser:BzStR Hanke 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.05.2010 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
23.03.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antr. CDU v. 10.05.2010
Vorl. z. K. v. 09.03.2011

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob im Staakener Weidenweg ein Gymnasium eingerichtet werden kann

Mit dem o.g. Beschluss der BVV wurde das Bezirksamt beauftragt zu prüfen, ob im Staakener Weidenweg ein Gymnasium eingerichtet werden kann. Begründet wurde die Anfrage damit, dass sich im zentralen Bereich des Bezirks die Standorte von 3 Gymnasien ballen, während andere Ortsteile wie der Ortsteil Staaken, der in den vergangenen Jahren einen erheblichen Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen hatte, mit Oberschulangeboten unterversorgt seien. Mit der Verteilung der vorhandenen Gymnasien innerhalb Spandaus soll eine bessere Versorgung mit Bildungsangeboten in den Ortsteilen geschaffen werden. Verwiesen wurde auf das Beispiel der Verlagerung der Hans-Carossa-Oberschule nach Kladow.

 

Hierzu wird abschließend berichtet:

 

Der vom Senat von Berlin am 20.07.2010 beschlossene und dem Abgeordnetenhaus vorgelegte Schulentwicklungs-Teilplan „Schulnetz Schulen der Sekundarstufe I“ sieht für den Bezirk Spandau hinsichtlich der Schülerzahlenentwicklung in der Schulart Gymnasium (Sekundarstufe I / Klassenstufen 7.-10.) langfristig bis zum Schuljahr 2017/18 einen rechnerischen Bedarf von 19,9 Zügen[1] vor. Grundlage hierfür waren die Daten der Modellrechnung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom Januar 2009, die für 2017/18 in der Sekundarstufe I der Gymnasien eine Schülerzahl von 2.303 prognostizierte[2].

 

Dem steht gegenwärtig an den 5 Spandauer Gymnasien eine Unterrichtsraum-Kapazität von 19,7 Zügen[3] gegenüber. Unter Berücksichtigung der aktuell vom Bezirk für die Investitionsplanung 2011 bis 2015 angemeldeten und mit einer Erhöhung der räumlichen Kapazität an den jeweiligen Standorten verbunden Maßnahmen

 

-              Erweiterung und Umbau einer Schulanlage Münsinger Straße / Lily-Braun-Oberschule
(rechnerische Erhöhung um 0,5 UR-Züge)

- Umbau und Sanierung der Schulanlage der Carl-Friedrich-von-Siemens-Oberschule, Jungfernheideweg 79 (rechnerische Erhöhung um 1,0 UR-Züge),

 

würde - deren Umsetzung vorausgesetzt - langfristig die räumliche Kapazität der Gymnasien bei rd. 21 Zügen liegen und dann ein leichtes Plus gegenüber dem Bedarf ausweisen. Aus Raumkapazitätsgründen besteht somit langfristig kein Bedarf für ein weiteres Gymnasium im Bezirk Spandau.

 

Aus Sicht einer ausgewogenen Schulnetzentwicklung und Schulstandortplanung dagegen ist dem grundlegenden Ansatz des Antrages - Sicherstellung einer gleichmäßigen Verteilung von Oberschulstandorten im Bezirk - prinzipiell zuzustimmen. Im Ortsteil Staaken als auch in den angrenzenden Ortsteilen Falkenhagener Feld und Wilhelmstadt ist derzeit kein öffentliches Gymnasium ansässig. In Staaken befindet sich mit der zum Schuljahr 2010/11 neu entstandenen 9. Integrierten Sekundarschule (Anschrift: Brunsbütteler Damm 431/437, 13591 Berlin) lediglich ein Oberschulstandort, an dem jedoch keine gymnasiale Oberstufe angebunden ist. Die für den Bezirk prognostizierte mittel- und langfristige Entwicklung der Schülerzahlen der Oberstufe (Sekundarstufe II) geht nach einem Zwischenhoch von deutlich sinkenden Schülerzahlen aus (2011/12: 2.764 è 2013/14: 2.508 è 2015/16: 2.780 è 2018/19: 2.212), so dass der Aufbau bzw. die Anbindung einer neuen gymnasialen Oberstufe im Bezirk weder an diesem Standort noch an anderen Sekundarschulstandorten, die ebenfalls über keine gymnasiale Oberstufe verfügen, begründbar und genehmigungsfähig wäre.

 

Unstrittig ist nach Auffassung des Bezirksamtes, dass im Ortsteil Staaken und den angrenzenden Ortsteilen die Bedarfsnachfrage nach Gymnasialplätzen mehr als ausreichend sein dürfte, um z.B. ein 4zügiges Gymnasium auch zu füllen. Ein Gymnasium in der Region wäre für die wohnortnahe Schulversorgung daher durchaus wünschenswert.

 

Gleichwohl hat sich für das Bezirksamt die Frage gestellt, ob die Verlagerung eines bestehenden Gymnasiums in einem neu zu errichtenden Schulkomplex - die Gesamtkosten für den Neubau eines Gymnasiums mit mindestens 4 Zügen dürften nach Schätzung des Bezirksamtes derzeit bei ca. 17-19 Mio. € liegen - gegenwärtig und langfristig aufgrund der angespannten Haushaltssituation des Landes Berlin überhaupt eine Chance auf Realisierung hätte. Die für das Schulwesen im Land Berlin zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist daher vom Bezirksamt um Stellungnahme zum Prüfauftrag gebeten worden und hat dem Bezirksamt mit Schreiben vom 20.12.2010 u.a. folgendes mitgeteilt:

 

„Bekanntermaßen obliegt gemäß § 109 Schulgesetz den Bezirken die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule; dazu gehören insbesondere der Bau, die Ausstattung und Unterhaltung der Schulstandorte. Da der Antrag nicht beinhaltet, in Staaken ein neues Gymnasium zu gründen, entscheidet ausschließlich der Bezirk darüber, ob er eine bestehende Schule verlagern möchte. Die Genehmigung zur Gründung eines neuen Gymnasiums würde unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schülerzahlen und dem bisherigen Wahlverhalten in Ihrem Bezirk gemäß § 109 Schulgesetz relativ sicher auch nicht erteilt werden können.

 

Die Anmeldung für die künftige Investitionsplanung müsste durch den Bezirk erfolgen. Ob diese Anmeldung allerdings Aussicht auf Aufnahme hätte, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden, da dies u.a. davon abhängig ist, welche Maßnahmen von anderen Bezirken angemeldet werden. Sicher ist jedoch, dass Schulbaumaßnahmen zur Deckung unabweisbaren Bedarfs Vorrang haben vor solchen Projekten, bei denen lediglich eine Standortverlagerung finanziert werden soll.“

 

Schlussfolgernd geht das Bezirksamt davon aus, dass ein mit der Verlagerung eines bestehenden Gymnasiums begründeter Schulneubau im Ortsteil Staaken im nächsten Jahrzehnt keine Aussicht auf Finanzierung aus dem Landeshaushalt hätte.

 

Das Bezirksamt hat daher im Rahmen der Aufstellung der bezirklichen Anmeldung zur Investitionsplanung 2011 bis 2015 beschlossen, an dem bisher am Standort Wiesen-/Weidenweg geplanten und weiterhin als erforderlich angesehenen Neubau einer 3zügigen Grundschule festzuhalten, wobei der in der I-Planung 2009 bis 2013 bislang vorgesehene Baubeginn zugunsten der neuen Baumaßnahmen für die „Neuordnung der Schulstandorte weiterführender Schulen im Zentrum Spandau“ von 2012 auf 2014 verschoben wurde.

 

Mit dieser Neuordnung strebt das Bezirksamt u.a. den Ausbau und die Qualifizierung der Schulanlage der Freiherr-vom-Stein-Oberschule an der Galenstraße - unter Einbeziehung des Grundstücks der ehemaligen Reiterstaffel der Bundespolizei - sowie die Aufgabe des Filialbetriebs in der Carl-Schurz-Straße an. Bei Aufnahme auch dieser Maßnahme in die Investitionsplanung des Landes Berlin könnten 2 der 3 Gymnasien im Zentrum Spandaus in den nächsten Jahren an den heutigen schulischen Standard und den Erfordernissen einer modernen Unterrichtsversorgung angepasst werden - mit weit geringeren Mitteln als für den Neubau eines 4zügigen Gymnasiums benötigt werden würde. Für das dritte Gymnasium (Kant-Gymnasium) ist zudem die Erweiterung der Schulanlage um eine Mensa geplant, die Maßnahme ist ebenfalls in die bezirkliche I-Planung 2011-2015 mit aufgenommen worden.

 

Angesichts dieser Sachlage ist nach Auffassung des Bezirksamtes die Einrichtung respektive der Neubau eines Gymnasiums im Staakener Weidenweg durch Verlagerung eines der 3 im Zentrum Spandaus bestehenden Gymnasien nicht realisierbar.

 

 

Berlin-Spandau, den 9. März 2011

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz              Hanke

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat


[1]              Richtwert: 1 Schüler-Zug = 116 Schüler bei einer Frequenz von 29 Schüler pro Klasse

[2]              Anmerkung: Die Prognose für den Bezirk Spandau in der Sekundarstufe I der Gymnasien hat sich auch mit der aktuelleren Modellrechnung vom Januar 2010 nicht verändert. Sie weist für 2017/18 nur eine geringfügige Erhöhung auf 2.305 Schülerinnen und Schüler aus.

[3]              Richtwert für Gymnasien im Regelbetrieb: 1 Unterrichtsraum(UR)-Zug = 11,0 UR pro Zug ohne bzw. 12,5 UR pro Zug mit grundständigen Klassen

Begründung:

 

 
 

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