Drucksache - 2084/XVIII
Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7
Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen weiteren überplanmäßigen Ausgaben mit
Ausgleich für das Haushaltsjahr 2009 im Kapitel 4042 Jugendamt - Hilfe zur Erziehung,
Eingliederungshilfe für
seelisch behinderte nach dem SGB VIII und Inobhutnahme bei Titel 67160 T Erziehungsberatung
nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz bis zur Höhe von 24.484,35 EUR werden genehmigt. einstimmig |
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Bezirksamt Spandau
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