Drucksache - 2069/XVIII  

 
 
Betreff: Ambulante Pflege in Spandau optimieren!
(Antrag der Fraktion PANTHER vom 15.01.2010)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PANTHERBzStR Matz
Verfasser:BzStR Matz 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
20.01.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Soziales, Gesundheit und Seniorenfragen Vorberatung
17.02.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Seniorenfragen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.03.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
30.06.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
23.03.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag PAN v. 15.01.2010
BE SGS vom 17.02.2010
Vorl. z. K. v. 18.06.2010
Vorl. z. K. v. 09.03.2011

Das Bezirksamt wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den ambulanten Pflegediensten eine Umfrage bei deren Klienten zu initiie

1. Zwischenbericht DrsNr. 2069/XVIII vom 30.06.2010

 

 

Im ersten Zwischenbericht ist das Bezirksamt noch davon ausgegangen, eine Umfrage unter den Anbietern und deren Kunden durchführen zu wollen und dadurch gewonnene besonders gute Beispiele zum Standard zu erheben. Nach Diskussionen in den Gremien des gerontopsychiatrischen Verbundes wird dieser Ansatz aus folgenden Gründen jedoch nicht weiter verfolgt:

·         Eine Umfrage bei den ambulanten Pflegediensten und deren Klienten wird – auch nach Rücksprache mit großen Trägern der Leistungserbringung nun für entbehrlich gehalten. Zufriedenheitsbefragungen sind nach dem SGB XI tägliche Praxis. Außerdem wäre eine objektive Befragung durch ein externes Fachunternehmen nicht finanzierbar und es wären wahrscheinlich zusätzlich datenschutzrechtliche Hürden zu berücksichtigen.

·         Was die Standardisierung angeht, kann man bei der starken Konkurrenz der Anbieter ohnehin davon ausgehen, dass „besonders gute Problemlösungen“ für Kundenwerbungen eingesetzt und dadurch von selbst allmählich zum Standard werden. Hinzukommt, dass der Vorschlag der Standardisierung bereits im Gesetz als qualitätssichernde Maßnahme festgeschrieben ist.

·         Die Pflegekassen gehen davon aus, dass alles per Gesetz geregelt ist. Sie beauftragen den Medizinischen Dienst, Qualitätsprüfungen – auch Zufriedenheitsbefragungen bei den Versicherten – durchzuführen. Es ist auch geregelt, wie die Ergebnisse der Prüfungen veröffentlicht werden. Die Pflegekassen allein haben durch Ermahnung, Abmahnung bzw. Entzug des Versorgungsvertrages bei Fehl- oder Schlechtleistungen durch Pflegebetriebe die Möglichkeit, eine Änderung zu bewirken.

·         Im Pflegeversicherungsgesetz ist außerdem festgeschrieben, dass jede Pflegeeinrichtung ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) einführen muss. Viele Betriebe haben ihre Systeme zertifizieren lassen und werben damit. Man muss also davon ausgehen, dass jedes Unternehmen an einer guten oder sehr guten Leistungserbringung arbeitet.

 

Aus Sicht des Bezirksamtes besteht aus den oben genannten Gründen kein Handlungsbedarf, da alle notwendigen Kontrollen bereits gesetzlich verankert sind und das Bezirksamt – anders als die Pflegekassen – über keine Sanktionsmöglichkeiten verfügt.

 

Wir bitten, den Beschluss daher als erledigt anzusehen.

 

 

Berlin – Spandau, den 9. März 2011

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz                                                                                                                              Matz

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadtrat

einstimmig

einstimmig

Begründung:

 

 
 

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