Drucksache - 2069/XVIII
1. Zwischenbericht DrsNr. 2069/XVIII vom 30.06.2010
Im ersten Zwischenbericht ist das Bezirksamt noch davon ausgegangen, eine Umfrage unter den Anbietern und deren Kunden durchführen zu wollen und dadurch gewonnene besonders gute Beispiele zum Standard zu erheben. Nach Diskussionen in den Gremien des gerontopsychiatrischen Verbundes wird dieser Ansatz aus folgenden Gründen jedoch nicht weiter verfolgt: · Eine Umfrage bei den ambulanten Pflegediensten und deren Klienten wird – auch nach Rücksprache mit großen Trägern der Leistungserbringung nun für entbehrlich gehalten. Zufriedenheitsbefragungen sind nach dem SGB XI tägliche Praxis. Außerdem wäre eine objektive Befragung durch ein externes Fachunternehmen nicht finanzierbar und es wären wahrscheinlich zusätzlich datenschutzrechtliche Hürden zu berücksichtigen. · Was die Standardisierung angeht, kann man bei der starken Konkurrenz der Anbieter ohnehin davon ausgehen, dass „besonders gute Problemlösungen“ für Kundenwerbungen eingesetzt und dadurch von selbst allmählich zum Standard werden. Hinzukommt, dass der Vorschlag der Standardisierung bereits im Gesetz als qualitätssichernde Maßnahme festgeschrieben ist. · Die Pflegekassen gehen davon aus, dass alles per Gesetz geregelt ist. Sie beauftragen den Medizinischen Dienst, Qualitätsprüfungen – auch Zufriedenheitsbefragungen bei den Versicherten – durchzuführen. Es ist auch geregelt, wie die Ergebnisse der Prüfungen veröffentlicht werden. Die Pflegekassen allein haben durch Ermahnung, Abmahnung bzw. Entzug des Versorgungsvertrages bei Fehl- oder Schlechtleistungen durch Pflegebetriebe die Möglichkeit, eine Änderung zu bewirken. · Im Pflegeversicherungsgesetz ist außerdem festgeschrieben, dass jede Pflegeeinrichtung ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) einführen muss. Viele Betriebe haben ihre Systeme zertifizieren lassen und werben damit. Man muss also davon ausgehen, dass jedes Unternehmen an einer guten oder sehr guten Leistungserbringung arbeitet.
Aus Sicht des Bezirksamtes besteht aus den oben genannten Gründen kein Handlungsbedarf, da alle notwendigen Kontrollen bereits gesetzlich verankert sind und das Bezirksamt – anders als die Pflegekassen – über keine Sanktionsmöglichkeiten verfügt.
Wir bitten, den Beschluss daher als erledigt anzusehen.
Berlin – Spandau, den 9. März 2011 Das Bezirksamt
Birkholz Matz Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat einstimmig
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