Drucksache - 2056/XVIII  

 
 
Betreff: "Hilfe aus einer Hand" für ALG II-Berechtigte muss erhalten bleiben
(Antrag der Fraktion der SPD vom 11.01.2010)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzStR Matz
Verfasser:BzStR Matz 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
20.01.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Soziales, Gesundheit und Seniorenfragen Vorberatung
17.03.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Seniorenfragen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
21.04.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
08.09.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
23.03.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag SPD v. 11.01.2010
BE SGS v. 17.03.2010
Vorl. z.K. v. 30.08.2010
Vorl. z. K. v. 09.03.2011

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den verantwortlichen Stellen in Bund und Land dafür einzusetzen,

1. Zwischenbericht vom 30.08.2010

 

 

Infolge der Organisationsreform des SGB II, die vom Bundestag am 17. Juni 2010 beschlossen wurde, hat das Abgeordnetenhaus Berlin das Ausführungsgesetz des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB II) am 15. Dezember 2010 neu gefasst.

 

Mit der Änderung des SGB II ist die organisatorische Grundstruktur der JobCenter nunmehr gesetzlich geregelt worden. Die bisherigen ARGEn wurden in gemeinsame Einrichtungen (gE) überführt, die bisherige Struktur bleibt jedoch weitgehend erhalten. Es wird auch weiterhin bei der Leistungsgewährung „aus einer Hand“ bleiben.

 

Die Umsetzung der Änderungen ist weitgehend abgeschlossen.

 

Die Form der Mitfinanzierung durch die Kommunen ist im Gesetzgebungsverfahren nicht verändert worden. Jedoch ist der Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft im Rahmen der Einigung über das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch auf zunächst 30,4 % erhöht worden. Gleichzeitig hat sich aber der kommunale Finanzierungsanteil auf 15,2 % erhöht.

 

Wir bitten, den Beschluss daher als erledigt anzusehen.

 

 

Berlin – Spandau, den 9. März 2011

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz                                                                                                                              Matz

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadtrat

einstimmig

 

Begründung:

 

 
 

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