Drucksache - 2056/XVIII
1. Zwischenbericht vom 30.08.2010
Infolge der Organisationsreform des SGB II, die vom Bundestag am 17. Juni 2010 beschlossen wurde, hat das Abgeordnetenhaus Berlin das Ausführungsgesetz des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB II) am 15. Dezember 2010 neu gefasst.
Mit der Änderung des SGB II ist die organisatorische Grundstruktur der JobCenter nunmehr gesetzlich geregelt worden. Die bisherigen ARGEn wurden in gemeinsame Einrichtungen (gE) überführt, die bisherige Struktur bleibt jedoch weitgehend erhalten. Es wird auch weiterhin bei der Leistungsgewährung „aus einer Hand“ bleiben.
Die Umsetzung der Änderungen ist weitgehend abgeschlossen.
Die Form der Mitfinanzierung durch die Kommunen ist im Gesetzgebungsverfahren nicht verändert worden. Jedoch ist der Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft im Rahmen der Einigung über das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch auf zunächst 30,4 % erhöht worden. Gleichzeitig hat sich aber der kommunale Finanzierungsanteil auf 15,2 % erhöht.
Wir bitten, den Beschluss daher als erledigt anzusehen.
Berlin – Spandau, den 9. März 2011 Das Bezirksamt
Birkholz Matz Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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