Drucksache - 1850/XVIII
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass für Schüler/-innen mit Behinderungen/anerkanntem Förderbedarf die Bereitstellung der individuell erforderlichen Hilfen zur Wahrnehmung des Schulbesuches im laufenden Schuljahr sichergestellt wird. In Fällen, wo die Beschulung an einer Regelschule aufgrund fehlender Schulhelferstunden abgelehnt wurde, sich daraus Rückstellungen ergaben oder Schulwechsel von einer Regelschule auf ein Sonderpädagogisches Förderzentrum erfolgten, ist diese Entscheidung umgehend zu revidieren.
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Bezirksamt Spandau
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