Drucksache - 1786/XVIII  

 
 
Betreff: Kennzeichnung von Hunden - vs. Datenschutz?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:F r e s d o r f 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
08.07.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Anfrage v. 29.06.2009

a)

a)      Nach dem Berliner Hundegesetz § 1 Nr. 5 sind Hunde mit einem Chip zu kennzeichnen und der zuständigen Behörde die Chipnummer mitzuteilen. Welche Behörde ist zuständig?

b)      In welcher(n) gesetzlichen Vorschrift(en) ist (sind) diese Zuständigkeit(en) geregelt?

c)      Welche Informationen werden auf dem Chip gespeichert?

d)      Wie wird der Datenschutz gewährleistet? 

 
 

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