Drucksache - 1786/XVIII
a)
Nach
dem Berliner Hundegesetz § 1 Nr. 5 sind Hunde mit einem Chip zu kennzeichnen
und der zuständigen Behörde die Chipnummer mitzuteilen. Welche Behörde
ist zuständig? b)
In
welcher(n) gesetzlichen Vorschrift(en) ist (sind) diese Zuständigkeit(en)
geregelt? c)
Welche
Informationen werden auf dem Chip gespeichert? d)
Wie
wird der Datenschutz gewährleistet?
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Bezirksamt Spandau
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