Drucksache - 1780/XVIII
Die Vergabe von Diensträumen wird durch die Allgemeine
Anweisung über die Bereitstellung und Nutzung von Diensträumen
(Raumnutzungsanweisung – AllARaum) des Senats von Berlin vom 04.11.1997 (ABl.
1998, S. 2722) in Abschnitt V. geregelt. Die AllARaum ist zum 31.12.2007 außer
Kraft getreten. Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 19.
Dezember 2007 wurde entsprechend dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung
bis zum Erlass einer Anschlussregelung um weitere Anwendung gebeten. Das
Bezirksamt hat am 8. Dezember 2009 beschlossen, den Abschnitt V. der
AllARaum in ihrer bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung im Bereich des
Bezirksamtes Spandau bis zum Erlass einer Anschlussregelung weiter anzuwenden. Nach Nr. 11 der AllA-Raum sind von der Vergabe
ausgeschlossene Vereinigungen und Organisationen, a)
die
sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland oder
des Landes Berlin oder deren Verfassungsorgane richten, b)
deren
Tätigkeit erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt
oder c)
die
sich als konfliktträchtige religiöse und weltanschauliche Gruppen oder
Psychogruppen, Gruppen mit therapeutischem oder lebenshelfendem Anspruch
betätigen und die für den einzelnen potentiell konfliktträchtige Merkmale,
Strukturen, Praktiken oder Gefahrenaspekte aufweisen, sowie Personen, die
solchen Vereinigungen und Organisationen angehören. Bislang wurden Anträge auf Überlassung von Diensträumen
durch Mitglieder von Scientology oder Scientology nahe stehenden Organisationen
nicht gestellt. Berlin-Spandau, den 30. April 2010 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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