Drucksache - 1767/XVIII
a)
In
welcher Höhe werden Mehrbedarfe wegen krankheitsbedingter kostenaufwendiger
Ernährung bewilligt? b)
Bei
welcher Stelle ist die ärztliche Stellungnahme einzureichen, welche Stelle
bearbeitet den Antrag und wer entscheidet über die Höhe des anzuerkennenden
Mehrbedarfes? c)
Welche
diesbezüglichen Unterlagen befinden sich in der Leistungsakte und welche an
anderem Ort und ggf. wo? d)
Wie
beurteilt das Bezirksamt die seinerseits vom Antragsteller/-in verlangte
schriftliche Einwilligung bezüglich der telefonischen Auskunftserteilung
des/der behandelnden Arztes/Ärztin gegenüber „dem Bezirksamt“ unter
datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten? |
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0