Drucksache - 1753/XVIII
Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
dass bei der geplanten Schulstrukturreform die Zugangsregelungen hinsichtlich
der Vergabe der Oberschulplätze dahingehend überprüft werden, dass bei
Nichtberücksichtigung des Primärwunsches noch weitere Chancen bei den
alternativ angegebenen Schulen ermöglicht werden. Insbesondere
ist das Losverfahren so zu ändern, dass bei den von den Eltern angegebenen
Schulen des Zweit- und Drittwunsches die möglichst größte Chance für eine
Beschulung der betroffenen Kinder gegeben ist. Begründung: Der erste
Entwurf zur geplanten Schulstrukturreform sieht unter der Voraussetzung, dass
mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind, vor, dass 30 v.Hd. der Plätze im
Losverfahren vergeben werden. Eine weitere Möglichkeit am Losverfahren bei den
Zweit- und Drittwünschen der Eltern teilzunehmen, sieht der Entwurf bisher
nicht vor. Sollte dies aber Praxis werden, wird die beabsichtigte Intention,
auf mehr Chancengleichheit erheblich eingeschränkt. |
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